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Anträge auf Geschwindigkeitsbeschränkungen sind individuell zu prüfen Raser mit 30er Zone ausbremsen

Von Daniela Apel 02.09.2014, 03:19

"Langsam fahren - 50" bitten die Einwohner von Bärenthoren alle Kraftfahrer. Eigentlich würden sie die Geschwindigkeit im Ort gern auf 30 Stundenkilometer begrenzen. Doch das ist nicht so einfach.

Zerbst/Bärenthoren l So manch Kraftfahrer rauscht mit hohem Tempo nach Bärenthoren hinein. Neben Erschütterungen und Lärmbelästigungen sehen die Anwohner weiteres Gefahrenpotenzial. "Es gibt hier nur einen Gehweg. Fußgänger müssen die Straße überqueren", gibt Jens Jäger zu bedenken. Auch sei damit zu rechnen, dass mal ein Kind auf die Fahrbahn läuft.

Zudem sind die Straßen im Dorf gleichrangig, das heißt, gleich an der ersten innerörtlichen Kreuzung gilt die Regelung "Rechts vor Links". "Hier ist 50 noch zu schnell", meint Gerhard Grosch. Dass an der Stelle bislang kein Unfall passiert ist, wundert die Bürger eigentlich. Sie haben jetzt eine Initiative gestartet, um auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ort hinzuweisen. "Langsam fahren - 50" steht auf dem Banner, das jeden empfängt, der sich von Süden auf der Kreisstraße 1779 nähert.

"Wir fordern nur, was rechtens ist", sagt Christian Nels. Täglich kann er beobachten, wie Kraftfahrer nach Bärenthoren hineinbrettern. "Das ist erheblich." Zumal für ihn zur Attraktivität kleiner Orte gehört, sicher zu leben. "Dazu gehört eine Verkehrsberuhigung." Nach Meinung von Jens Jäger spricht dafür ebenfalls das ansässige Betreuungsheim, dessen Bewohner regelmäßig spazieren gehen und im Dorf unterwegs sind.

Dabei gab es durchaus schon einmal die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer. 2009 wandte sich der damalige Gemeinderat allerdings mit der Anfrage an den Landkreis, was man unternehmen könnte, damit das erlaubte Tempo eingehalten wird. "Leider haben wir damit das Gegenteil erreicht", berichtet Christian Nels. Das 30er-Schild wurde nach Überprüfung der Sachlage abmontiert - die Forderung nach einem Verkehrsspiegel im Kreuzungsbereich wenig später abgelehnt. Ein solcher könne die Verkehrsteilnehmer irritieren, zitiert das Ortschaftsratsmitglied aus der damaligen Antwort.

Auf Ablehnung war ebenfalls der Antrag getroffen, den die Bärenthorener im Zuge der Dorferneuerung gestellt hatten: Dass zu geringe Verkehrsaufkommen verhinderte den Wunsch nach einer Mittelinsel auf der Kreisstraße.

"Gibt es in anderen Ortschaften auch solche Probleme?", fragt sich Christian Nels. Und welche Kriterien müssen erfüllt sein, um die Höchstgeschwindigkeit einer Straße zu reduzieren? Gibt es einheitliche Regelungen oder wird das unterschiedlich gehandhabt? Und wie sieht das mit baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung aus?

"Vieles regelt sich von allein, wenn sich jeder an die Straßenverkehrsordnung halten würde", sagt Gabriele Adler. Sie leitet das Ordnungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, dem die Straßenverkehrsbehörde untergeordnet ist. Wie sie ausführt, ist der Kreis für die Regelungen an Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie außerorts gelegenen überörtlichen Straßen zuständig. Die innerörtlichen Gemeindestraßen wiederum fallen in die Verantwortlichkeit der jeweiligen Städte und Gemeinden. Zugleich zielt die Klassifizierung der Straßen auf deren Verkehrsbedeutung ab.

Als Straßenverkehrsbehörde habe der Kreis die Aufgabe, den Verkehr sicher und fließend zu halten. "Bei jedem Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung muss zunächst geschaut werden, wie sich das auf den fließenden Verkehr auswirken würde", erläutert Gabriele Adler.

Geht ein Antrag ein, wird die Örtlichkeit geprüft. Darüber hinaus sind der Baulastträger und die Polizei anzuhören. Bei einer Entscheidung sind vielfältige Kriterien zu betrachten. "Man muss immer im Einzelfall prüfen", betont die Amtsleiterin. Bei Straßenschäden zum Beispiel sei eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur eine vorübergehende Lösung, "da der Baulastträger verpflichtet ist, die Straße ordentlich herzurichten". Auch Lärm könne eine Rolle spielen, obwohl es akustisch kaum wahrnehmen sei, wenn statt 50 nur noch 30 km/h gefahren werde, sagt Gabriele Adler. Es wird ebenfalls geschaut, ob es sich möglicherweise um unübersichtliche Stellen oder einen Unfallschwerpunkt handelt. In der Nähe von Krankenhäusern oder Schulen sei es möglich, das Tempo auf 30 Kilometer in der Stunde zu begrenzen - bei Bundesstraßen wiederum es eine extreme Ausnahme.

"Die gefühlte Geschwindigkeit ist meist höher als die tatsächliche", sagt Gabriele Adler. Die notwendige Messungen zur Überprüfung übernimmt die Polizei. "Und innerorts muss ich als Kraftfahrer immer mit Fußgängern und Radfahrern rechnen", gibt die Amtsleiterin weiterhin zu bedenken. Darüber hinaus müsse ein Kraftfahrer sein Tempo an den Zustand der Straße anpassen. Hinsichtlich der Errichtung von Fahrbahnschwellen oder Verkehrsinseln verweist Gabriele Adler auf die Straßenbaulastträger. "Das sind keine Dinge, die wir anordnen können."

Übrigens kann jeder Bürger bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises einen schriftlichen Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung stellen. Dieser sollte eine Begründung für die Notwendigkeit einer Herabsetzung des Tempos beinhalten.

Was halten Sie von individuellen Geschwindigkeitsbeschränkungen? Sagen Sie uns Ihre Meinung unter Telefon (03923) 73 69 24.