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Friedhofsatzung und Friedhofsgebühren zur Anhörung Gebührensprung: ein Vielfaches fürs Grab

Von Petra Wiese 08.10.2014, 03:04

Sieben Friedhofssatzungen für 15 Ortsteilfriedhöfe existieren zur Zeit in der Stadt Zerbst. Nach Ablauf des Ortsrechtes gibt es ab dem kommenden Jahr eine einheitliche Friedhofssatzung beziehungsweise zwei.

Zerbst l Die eine Satzung für den Heidetorfriedhof in Zerbst, die andere für die Ortsteilfriedhöfe, die auf Grund von Größe und Ausstattung nicht mit dem Heidetorfriedhof vergleichbar sind. In den Ortschaftsratssitzungen wird die vereinheitlichte Friedhofssatzung derzeit vorgestellt. Dazu außerdem eine neue Friedhofsgebührensatzung.

Zur Friedhofssatzung erläuterte Ute Schilling vom Grünflächenamt der Stadtverwaltung die wesentlichsten Änderungen und Neuerungen. Die Ruhezeiten wurden teilweise geändert. 10 Jahre sollen diese für Leichen und Aschen von Kindern bis zehn Jahre betragen, für Aschen 15 Jahre und für Leichen nach Vollendung des 10. Lebensjahres 20 Jahre. Vereinfachungen wurden bei der Grabwahl vorgenommen. Die bisherigen sieben Reihen- und elf Wahlgrabarten sollen auf drei Grabarten reduziert werden - Wahlgrabstätten für Urnen, für Erdbestattungen und Urnengemeinschaftsanlagen. Neu in der Satzung ist ein Passus zu Gemeinschaftsanlagen enthalten.

Die festgelegten Bestattungsbezirke, die jeweils die Ortschaft des Friedhofs umfassen, sollen einen Bestattungstourismus verhindern, so Ute Schilling. Ausnahmen können aber zugelassen werden, wie zum Beispiel, wenn jemand aus seinem Dorf verzogen ist, aber den Wunsch hat, in der Heimat beerdigt zu werden.

Mit der vereinheitlichten Friedhofssatzung an sich, dürften die Bürgervertreter in den Ortschaften kaum Probleme haben. In Walternienburg wurde der Beschlussvorschlag für den Stadtrat einstimmig bestätigt, ebenso in Hohenlepte. Während die Hohenlepter die neuen Gebühren mit einer Stimmenthaltung durchwinkten, stellten die Walternienburger diese in Frage. Zustimmungen für den Entwurf gab es keine, dafür drei Ablehnungen bei vier Enthaltungen.

Hier haben die Bürger mit massiven Kostenerhöhungen zu rechnen. Der Grund: in der Vergangenheit war gar nicht oder nicht richtig kalkuliert worden. Und: Laut Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken. Entsprechend wurde eine 100-prozentige Kostendeckung außer bei den Trauerhallen als Gebührenvorschlag in Ansatz gebracht.

Eine 500-prozentige Abweichung nach oben stellte der Walternienburger Ortsbürgermeister Heinz Reifarth in den Raum. Eine Wahlgrabstätte für Sargbestattungen soll künftig 866 Euro kosten, vorher im Mittel der bisherigen Satzungen 133 Euro. Ratsmitglied Udo Rose machte seinem Unmut über den Gebührenanstieg Luft. Das sei unmöglich. Man könne das keinem erklären, warum es da so einen Sprung gibt.

Eine Rolle bei der Kalkulation spielen auch ungenutzte Flächen auf den Friedhöfen. Die Friedhöfe sind zu groß. 29 Prozent der Flächen sind Überhangflächen in den Ortsteilen, so die Information von der Verwaltung. Außerdem gibt es eben zu wenige Bestattungen. Eine Urnenwahlgrabstätte soll künftig 528,71 Euro kosten - das bisherige Mittel liegt bei 9,48 Euro. "Ein Teufelskreis", befand Ratsmitglied Tobias Glombitza - je teurer die Sargbestattung, desto mehr Urnen, umso weniger die Nutzung des Friedhofs, was wieder die Gebühren steigen lässt...

Zur Wasserrechnung fragte Birgit Jobs nach. Die wird dann ab 2015 wegfallen. Die Nutzung der Trauerhalle soll entgegen der nach Kalkulation ermittelten Gebühr nur 70 Euro kosten. Kein Trost für die Bürger in den Orten: die neu ermittelten Gebühren für den Heidetorfriedhof liegen noch etwas höher, als die für die Ortsteilfriedhöfe. Für die Wahlgrabstätte Sargbestattung werden hier 903 Euro fällig.