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Neufassung der Hundesteuersatzung Sind Jagdhunde Hobby oder Gebrauchshunde?

10.10.2014, 01:06

Zerbst (pwi) l Das neue Satzungsrecht ab dem nächsten Jahr machte auch die Überarbeitung der Hundesteuersatzung der Stadt Zerbst/Anhalt erforderlich. Die Hundesteuersätze werden für alle Ortschaften der Stadt angepasst. Ebenso sollen Ermäßigungsgrundlagen der bislang gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Zerbst in den Ortschaften Anwendung finden.

Auch gefährliche Hunde sind Bestandteil der Satzung. Alle Neuanmeldungen zur Hundesteuer bekommen ab 1. Januar eine Steuermarke, was in den Ortschaften bislang noch nicht so gehandhabt wurde.

Die Neufassung der Hundesteuersatzung ist eine der Satzungen, die derzeit die Runde machen in den Sitzungen der Ortschaftsräte. Erklärungen dazu gibt es in der Regel von Anja Friedrich, der Leiterin des Amtes für Steuern in der Zerbster Stadtverwaltung. Die Bürgervertreter werden dazu angehört, können Hinweise und Wünsche aufnehmen lassen. Der Beschluss wird am Ende im Stadtrat gefasst, der am 26. November zusammenkommt.

Die Steuersätze, die künftig in allen Ortschaften gelten sollen, liegen bei 30 Euro für den ersten Hund, der zweite kostet 43 Euro, jeder weitere 55 Euro. Für gefährliche Hunde werden 240 Euro angesetzt. Eine Steuerermäßigung bei Sozialfällen kann bis zur Hälfte gewährt werden, wenn ein regelmäßiger Nachweis erbracht wird. Das gelte aber auch nur für den ersten Hund, erklärte Anja Friedrich.

Für Hunde, die aus dem Tierheim geholt werden, wird eine einjährige Steuerbefreiung eingeräumt. Auf die Zwingersteuer will man künftig verzichten, da sie bislang so gut wie gar nicht genutzt wurde. Für Gebrauchshunde oder solche, die sonst hilflosen Personen dienen, gilt ebenfalls Steuerbefreiung. Wachhunde werden für eine Steuerermäßigung anerkannt, wenn die nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter Luftlinie entfernt liegen.

Soweit wurde bislang Verständnis gezeigt von den Bürgervertretern. Allerdings gibt es geteilte Meinungen, dass künftig eine Ermäßigung für Jagd- und Sporthunde wegfallen soll. Hier geht man im Ansatz von überwiegend sportlichen Aspekten und der Ausübung eines Hobbys aus.

Der Walternienburger Ortsbürgermeister Heinz Reifarth gab zu bedenken, dass Jagdhunde nicht unbedingt als Hobby zu sehen seien. Beispielsweise bestehe bei der Jagd eine Pflicht zur Nachsuche, bei der die Hunde gebraucht werden. Hier sollte eine Ermäßigung eingearbeitet werden, kam der Vorschlag in Walternienburg.

Das Jagdhunde zu den Gebrauchshunden zählen, dafür sprach sich auch Marlies Behrens in Güterglück aus. Gerd Hornemann verwies ebenfalls auf die Nachsuchepflicht. Dagegen vertrat Ortsbürgermeister Moritz Schwerin die Meinung, wer sich die Jagd, die ja ein teures Hobby ist, leisten kann, könne auch die Hundesteuer bezahlen. Der Hinweis zur Ermäßigung sollte dennoch mehrheitlich aufgenommen werden.