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Ab nächsten Januar gelten neue Beiträge für die Kinderbetreuung Je jünger desto teurer

Von Franziska Ellrich 17.10.2014, 03:13

Die Kosten für die Krippenkinder steigen, dafür sinkt der Beitrag im Kindergarten. Um dem neuen KiFöG und den Richtlinien des Landkreises gerecht zu werden, hat die Zerbster Verwaltung neu kalkuliert. Ab 2015 wird bei der Kinderbetreuung nach Leistung bezahlt.

Zerbst l Die Erklärung von Verwaltungsmitarbeiterin Evelyn Johannes klingt logisch: Die Kleinsten in der Krippe brauchen mehr Betreuer als die Kindergartenkinder. Und genau deswegen werden ab Januar 2015 die Kosten für einen Krippenplatz steigen. Zehn Stunden pro Tag kosten dann monatlich 195 Euro. Das sind 31 Euro mehr als zuvor. Dafür sinken die Beiträge im Kindergarten. Zehn-Stunden-Tage kosten pro Monat nur noch 109, an Stelle von 134 Euro.

Die neuen Gebühren zu kalkulieren sei sehr aufwendig gewesen, erklärt Evelyn Johannes am Dienstagabend den Mitgliedern des Zerbster Sozialausschusses. Denn: Eine 50-prozentige Mindestbeteiligung der Kommune im Bereich der Kinderbetreuung muss gewährleistet sein. Das war auch bereits vor dem neuen Kinderförderungsgesetz (KiFöG) so. Nur, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld nun den Einzelnachweis für diese Beteiligung in jeder einzelnen Betreuungsart sowie jeder angebotenen Betreuungszeit fordert. "In keinem Fall dürfe laut Landkreis die Beteiligung der Eltern bei über der Hälfte liegen", begründet Johannes die neuen Kostenbeiträge.

"Niemand wird das Kind vor die Tür setzen."

Ein Beispiel: Der Zehn-Stunden-Krippenplatz, für den Eltern 195 Euro im Monat zahlen, kostet insgesamt rund 896 Euro. Davon werden dann Zuschüsse und die Zuweisungen des Landes abgezogen, um den Anteil der Stadt zu ermitteln.

Über die Mindestbeteiligung von 50 Prozent hinausgehend habe die Stadt Zerbst bisher einen Betrag von rund 150 000 Euro getragen, erklärt Evelyn Johannes. "Die Stadt verringert diese zusätzliche Kostenbeteiligung in der neuen Kalkulation nicht."

Was neu ist? Mit dem KiFöG wurde im Sommer 2013 zum einen der Betreuungsschlüssel erhöht - mehr Personal für die Kinder - und zum anderen entfällt das Angebot von mehr als zehn Stunden. "In Zerbst haben das nur ganz wenige Alleinerziehende in Anspruch nehmen müssen, die außerhalb der Stadt arbeiten", geht Evelyn Johannes auf die Neuerung ein. Für diese Eltern werden individuelle Lösungen gesucht. "Niemand wird das Kind vor die Tür setzen", versichert die Mitarbeiterin der Sozialverwaltung.

In der Hortbetreuung soll es hingegen laut KiFöG nun die Möglichkeit von zehn Stunden in den Ferien geben. "Um einen Zehn-Stunden-Hortplatz zu sichern, ist mehr Personal erforderlich", sagt Johannes. Diese Personalkosten seien anteilig durch Stadt und Eltern zu tragen. Demnächst sollen Eltern aus den neuen Hortangeboten mit oder ohne Ferienbetreuung wählen.

Ein Vorteil für die Eltern mehrerer Kinder: Geschwisterkinder zahlen weniger. Fallen für das erste Kind noch die 195 Euro in der Krippe an, kostet die Betreuung für das zweite nur noch 117 Euro. Die Idee, Eltern von mehreren Kinder zu entlasten, sei gut, doch das Defizit bezahlt erstmal die Stadt, fasst Johannes zusammen. "Das Land hat damit Geschenke auf unsere Kosten verteilt."

Das Land würde zwar den zusätzlichen Betrag, den die Stadt an die freien Träger der Kindereinrichtungen gezahlt hat, erstatten. Doch wann das soweit ist, wisse keiner.

"Das Land hat Geschenke auf unsere Kosten verteilt."

Ausschussmitglied Bernd Wesenberg (B90/Grüne) hinterfragt die neuen Gebühren: "Eigentlich sollte die Krippe günstiger sein als der Kindergarten, weil die Eltern in dieser Zeit noch jünger sind und in den meisten Fällen vermutlich weniger verdienen." Jedoch habe die Stadt unabhängig von dem Verdienst der Eltern kalkulieren müssen. "Und zudem sind die Eltern heutzutage älter", so Johannes. Alles in allem lege Zerbst mit den neuen Beiträgen im Kreisvergleich vollkommen im Durchschnitt, betont Johannes bevor der Ausschuss über den Beschluss abstimmt. Mit neun Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen haben die Mitglieder über die Satzungsänderung abgestimmt. Auch Elternvertreter und Ortschaftsräte beraten noch über die neuen Zahlen. Ob es zum Beschluss kommt, entscheidet die nächste Stadtratssitzung.