Zerbst (kwu) l Ab dem 1. Januar 2015 tritt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in Kraft. Dadurch werden auch Anbieter von Schul- und Kitaessen in Zerbst ihre Preise anheben. Mehr dazu lesen Sie am Donnerstag in der Zerbster Volksstimme sowie im E-Paper.