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6. große Jugendkammer Landgericht Dessau-Roßlau verändert nach Entscheidung des Oberlandesgerichts das Strafmaß Bewährung und Arbeitsstunden wegen sexueller Nötigung

Von Andreas Behling 22.11.2014, 01:09

Dessau/Zerbst l Ein großer emotionaler Schlagabtausch fand nicht mehr statt. "Was das Oberlandesgericht in Naumburg sagte, hat Bestand. Wir müssen nur das Strafmaß neu festlegen", sagte Matthias Linz, Vorsitzender Richter der 6. großen Jugendkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau. Für den 51 Jahre alten Angeklagten aus Zerbst bedeutete das gleichwohl eine Achterbahnfahrt.

Erst zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis, weil das Amtsgericht 2011 von versuchter Vergewaltigung ausging. Dann eine Berufung, die verworfen wurde. Daraufhin Revision und eine achtmonatige Freiheitsstrafe. Diese im Januar 2013 zur Bewährung ausgesetzt, da lediglich auf Nötigung erkannt wurde. Dann wieder ein Rechtsmittel. Und nun das neue Urteil: Wegen sexueller Nötigung wurde dem Zerbster eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten auferlegt. Allerdings konnte die Vollstreckung erneut zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die Kammer machte dem Mann zur Auflage, 200 Arbeitsstunden binnen neun Monaten abzuleisten.

Ereignet hatte sich die Tat an einem kalten Januarabend 2010. Damals hörte der Angeklagte freiwillig damit auf, ein damals 15 Jahre altes Mädchen sexuell zu bedrängen. Dazu hatte er sie zunächst in einer Grünanlage nahe der JET-Tankstelle zu Boden gedrückt und ihr Hose und Slip heruntergezogen. Dann jedoch hatte er plötzlich von seinem Opfer abgelassen. "Selbst in den Schilderungen der Geschädigten hieß es immer, der Angreifer sei mit einem Mal lockerer geworden. Und wir haben nichts davon gehört, dass dieses Ablassen durch äußere Einflüsse zu Stande kam", war von der Vorinstanz ein Resümee der Beweisaufnahme gezogen worden.

Angeklagter bestreitet Tatvorwurf bis zuletzt

Das Oberlandesgericht ging nun gleichfalls von einem strafbefreienden Rücktritt aus und sah im Entfernen der Kleidung keine sexuelle Handlung am Körper. Allerdings sei durch die kräftige und nachhaltige Berührung im Schambereich eine Erheblichkeitsgrenze überschritten worden. Dies spiegelte sich auch im Plädoyer von Staatsanwältin Sabine Monnet wider. Sie verwies darauf, dass das Mädchen das Geschehen nicht einfach so zur Seite packen konnte. "Das alles hat sie mitgenommen. Es ist schon ziemlich heftig, wenn man ahnungslos plötzlich zu Boden geworfen und bedrängt wird", sagte sie.

Verteidiger Sven Tamoschus stellte seinem Mandanten eine positive Sozialprognose aus, welcher sich das Gericht anschloss. "Der Angeklagte ist in seinem Umfeld gefestigt", meinte Linz. Die Mindeststrafe von einem Jahr sei angemessen erhöht worden. Der Angeklagte selbst hatte in seinem Schlusswort die Tat auch jetzt bestritten. "Das ist mir alles völlig unverständlich. Aber es ist wohl egal, was ich sage. Wenn ich es war, würde ich jedenfalls freiwillig lebenslänglich hinter Gitter gehen", erklärte er. Übrigens: Gegen die nun ergangene Entscheidung besteht wieder die Möglichkeit der Revision.