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Zerbster Stadtrat verabschiedet neue Baumschutzsatzung Mindestmaß für Ersatzbäume festgesetzt

Von Daniela Apel 04.12.2014, 02:18

Für teils rege Diskussion sorgte der Entwurf der neuen Baumschutzsatzung. Das jetzt vom Stadtrat verabschiedete Regelwerk enthält nun doch eine Definition zu den geforderten Ersatzpflanzungen.

Zerbst l Mehrheitlich nahm der Stadtrat den Antrag an, für Ersatzpflanzungen einen Stammumfang von zehn bis zwölf Zentimetern festzusetzen. Der Satzungsentwurf sah einzig vor, dass für jeden entfernten Baum ein standortgerechter Laub- oder Obstbaum zu pflanzen ist. Ute Schilling vom Grünflächenamt hatte diese Entscheidung der Verwaltung im Hauptausschuss mit dem Argument begründet, dass jeder Bürger nach seinen finanziellen Möglichkeiten selbst entscheiden können soll, welchen Ersatzbaum er pflanzt. So seien die Kosten bereits bei dem nun erneut vorgeschlagenen Stammumfang von zehn bis zwölf Zentimetern nicht unerheblich. Zumal ein Baum solcher Größe nicht so leicht zu transportieren und einzupflanzen wäre, gab sie zu bedenken. Das wäre mitunter zusätzlich zu kalkulieren.

Ein Bäumchen von zehn Zentimetern Stammumfang habe einen Stammdurchmesser von nur vier Zentimetern. "Das schafft man alleine zu transportieren", erklärte Hans Fraktionsvorsitzender Ulrich Müller. Die UWZ sei für eine konkrete Definition der Ersatzpflanzung sei. Christiane Schmidt (Bündnis 90/Grüne) sah zwar ein, dass der Bürger etwas entlastet werden soll. Dennoch erachtete sie es als wichtig, eine Mindestgröße festzulegen. Zumal hier nicht nur der Bürger in die Pflicht genommen werde, sondern auch die Kommune.

"Beim Stammumfang kann ich mitgehen", ergriff Ute Schilling im Stadtrat das Wort. Den ebenfalls von Christian Schmidt geäußerten Vorschlag, die Ausgleichszahlung zu reduzieren, die ein Antragsteller alternativ für eine Baumpflanzung im Gemeindegebiet leisten kann, lehnte sie allerdings ab. Die kalkulierten 500 Euro wären angemessen, verwies sie auf aktuelle Ausschreibungen der Stadt. Neben den Ausgaben für einen Baum von zwölf bis 14 Zentimetern Stammumfang würde diese Summe die Kosten für eine dreijährige Pflege beinhalten. Zumal es sich nur um eine Ausnahmeregelung handele. Dieser Argumentation folgten die meisten der anwesenden Kommunalpolitiker, als Stadtratsvorsitzender Wilfried Bustro (CDU) schließlich zur Abstimmung über die insgesamt sechs verschiedenen Änderungsanträge zur vorliegenden Satzung kam.

Diskussionen in der Anhörungsphase hatte auch der Fakt ausgelöst, dass - neben Alleebäumen und Baumreihen - zukünftig nur noch Laubbäume mit einem Stammunfang von 100 Zentimetern geschützt werden sollen. Eine Mehrheit, den Umfang auf 75 oder sogar 60 Zentimeter zu verringern, fand sich jedoch nicht. Genauso durch fiel der Antrag, die Pflanzgröße auf ein Sechstel Stammumfang des zu fällenden Baumes festzusetzen.

Mit der Formulierung, dass die Ersatzbäume "dauerhaft zu unterhalten" sind, hatten die Stadtratsmitglieder ebenfalls keinerlei Probleme. Im Gegenteil, sie lehnten es geschlossen ab, eine Jahresbeschränkung vorzugeben.