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Richter folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft / Fünf Monate Gefängnis wegen mehrfachen Verstoßes Angeklagter verzichtet auf Radtour zum Gericht

Von Andreas Behling 17.12.2014, 01:11

Zerbst/Dessau l Das Landgericht Dessau-Roßlau hat auf Antrag von Oberstaatsanwalt Arthur Prause die Berufung eines Mannes aus Zerbst verworfen. Damit drohen dem 41-Jährigen fünf Monate Gefängnis. Er war am 2. Februar dieses Jahres mit einem Blutalkoholwert von 3,07 Promille auf dem Fahrrad in Zerbst unterwegs gewesen und von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden. Der wegen Trunkenheit im Straßenverkehr mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann war am Montagmorgen unentschuldigt nicht zum Prozess erschienen. Gegen 8.30 Uhr hatte er noch mit dem Vorsitzenden Richter Stefan Caspari telefoniert und mitgeteilt, dass er verschlafen habe. Trotz der Verschiebung des Verhandlungsbeginns um 90 Minuten ließ der Angeklagte im Anschluss die Chance verstreichen, mit dem Rad zum Gericht zu gelangen.

Auf dieses Verkehrsmittel zurückzugreifen, war der Zerbster vom Richter aufgefordert worden, da er angab, kein Geld für den Zug zu haben.

Caspari meinte, dass mehr als eineinhalb Stunden ausreichen sollten, die Strecke auf einem normalen Herrenrad zu bewältigen. "Wir waren großzügig genug. So schlecht war das Wetter nicht. Und dass er wie unser Pressesprecher Frank Straube die Strecke in einer Dreiviertelstunde schafft, haben wir gar nicht verlangt", so der Vorsitzende.

Über die Gründe des Fernbleibens konnte die Berufungsinstanz am Ende nur spekulieren. "Vielleicht ist es ihm doch zu kalt um die Nase geworden?" fragte sich der Kammervorsitzende.

Allerdings schob er nach, kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn er dem Antrag der Anklagebehörde folge.

Der Zerbster habe sich bereits dreimal wegen Trunkenheitsfahrten verantworten müssen. Und der jüngste Vorfall habe sich noch dazu mitten in einer laufenden Bewährungszeit ereignet.