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Satzungsänderungen bescheren den Bürgern teils gravierende Erhöhungen 2015 bringt einige Neuregelungen mit sich

Von Daniela Apel 02.01.2015, 02:25

Zerbst l Das neue Jahr bringt in der Einheitsgemeinde Zerbst Neuregelungen mit sich. Zum 1. Januar 2015 sind mehrere Satzungen in Kraft getreten. Teils gravierende finanzielle Auswirkungen auf die Bürger haben die künftigen Beiträge für die Kindertagesstätten sowie die Gebühren für die Friedhöfe in den einzelnen Ortsteilen. Diese sind das Ergebnis neuer notwendiger Kalkulationen basierend auf der Tatsache, dass die Kommune kostendeckend arbeiten muss. Tiefere Diskussionen riefen die mitunter erheblichen Erhöhungen zumindest im Stadtrat nicht hervor. Stattdessen erfolgte die mehrheitliche Bestätigung der Beschlussvorlagen.

Inhaltlich weitaus stärker debattiert wurden die Baumschutz- und die Hundesteuersatzung. Letztere beinhaltet, dass alle Neuanmeldungen zur Hundesteuer fortan eine Steuermarke erhalten. Das war in den Ortschaften bislang nicht vorgesehen. Zu den neuen Regelungen der Baumschutzsatzung gehört zum einen, dass allein Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern unter Schutz gestellt werden. Zum anderen wurde nach ausführlichem Austausch von Argumenten festgelegt, dass bei Ersatzpflanzungen der junge Baum mindestens einen Stammumfang von zehn bis zwölf Zentimetern besitzen muss.

Eine Erhöhung bringt ebenfalls die jetzt mit dem Jahreswechsel geltende Straßenreinigungssatzung mit sich. So musste die Gebühr für die Straßenreinigung für den Zeitraum bis 2016 neu kalkuliert werden. Diese beläuft sich in Zukunft demnach auf 1,57 Euro je Meter Straßenfront und betrifft all jene Grundstücke, wo die Kehrmaschine im Einsatz ist. Bisher waren hier laut alter Satzung jährlich 1,42 Euro zu entrichten.