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16 der 20 Kehrbezirke in Anhalt-Bitterfeld sind neu vergeben / 95 Bewerbungen gingen ein Bekannte Schornsteinfeger bleiben im Amt

Von Daniela Apel 20.01.2015, 02:07

Zum 1. Januar sind im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 16 Kehrbezirke neu ausgeschrieben worden. Die Vergabe erfolgte an die bisherigen Bezirksschornsteinfeger. Ihre Bestellung ist auf sieben Jahre befristet.

Zerbst l 16 von 20 Schornsteinfeger-Kehrbezirken sind mit Jahreswechsel im Landkreis Anhalt-Bitterfeld neu vergeben worden. In allen Fällen behalten die bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister ihre Reviere, wie Gabriele Städter vom Landesverwaltungsamt informiert. Im Bereich Zerbst sind das Steffen Grey, Michael Kammrad, René Hellwig und Timo Kahl.

"95 Bewerbungen sind für die ausgeschriebenen Stellen bei uns eingegangen", teilt Gabriele Städter mit. Bei den Kandidaten habe es sich überwiegend um Schornsteinfeger gehandelt, die bereits in Sachsen-Anhalt aktiv sind - darunter die Amtsinhaber.

Grund für die Ausschreibung ist die Neuregelung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, die 2008 in Kraft trat. In der Vergangenheit wurden die Bezirksschornsteinfegermeister nach einer einjährigen Probezeit auf Lebenszeit - das heißt, bis zum Eintritt ins Rentenalter mit 65 Jahren - bestellt. Dieses Monopol hatte die Europäische Union jedoch als Verstoß gegen das Grundrecht auf Niederlassungsfreiheit angesehen. Deshalb schreibt das Landesverwaltungsamt die Kehrbezirke nun öffentlich aus. Die Besetzung erfolgt befristet auf sieben Jahre.

Von den 246 Kehrbezirken in ganz Sachsen-Anhalt sind 79 bereits vorzeitig neu vergeben worden, da die alten Handwerksmeister in Rente gingen oder wegen Krankheit ihren Beruf aufgaben. Die Ausschreibung der 165 übrigen Bezirke erfolgte 2014. "Insgesamt haben sich 179 Personen zum Teil auf eine Vielzahl von Kehrbezirken beworben", erzählt Gabriele Städter von letztlich 805 eingereichten Bewerbungen. EU-Ausländer befanden sich allerdings nicht darunter. Selbst die anderen deutschen Bundesländer waren kaum vertreten - nur zwei Bewerber gab es, einen aus Sachsen und einen weiteren aus Niedersachsen.

Die erwähnte Gesetzesänderung wirkt sich ebenfalls auf die Leistungen der amtlich bestellten Bezirksschornsteinfeger aus. Diese sind fortan für die so genannten "hoheitlichen Tätigkeiten" zuständig wie Feuerstättenschauen und Bauabnahmen. "Für die Ausführung der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten wie Schornsteinreinigungen und Immissionsschutz-Messungen besitzen Grundstückseigentümer dagegen die Möglichkeit, sich ein entsprechend qualifiziertes Unternehmen auf dem freien Markt zu suchen", bezieht sich Gabriele Städter auf die Abtrennung der handwerklichen Leistungen. "Berechtigt zur Durchführung dieser Arbeiten ist jeder, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen ist", erläutert sie.

Übrigens ist ein Bezirksschornsteinfeger ein funktionaler Teil der Verwaltung. Bedeutet, dass man ihm den Zutritt zum Grundstück nicht verweigern darf. Unter Umständen kann er auch mit Hilfe der Polizei agieren und bei der Eintreibung von ausstehenden Gebühren auf Unterstützung aus der Verwaltung zählen.