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Antrag auf Unterstützung kann vielen Kindern die Teilhabe an Bildungsprogrammen ermöglichen Bildungspaket kaum genutzt

22.01.2015, 01:05

Nicht alle bedürftigen Familien nutzen die Bildungspakete. Der Besuch von Sportvereinen oder Musikunterricht sollte damit ermöglicht werden. Offenbar besteht wenig Bedarf oder es herrscht eine gewisse Scheu vor den staatlichen Hilfen.

Von Katrin Wurm

Zerbst l Wenn das Familienbudget nicht ausreicht, um die Kinder am Mittagessen in der Kita oder im Hort teilnehmen zu lassen oder auf Klassenfahrt zu schicken, wenn der Besuch einer Musikschule oder eines Sportvereins zu teuer ist, können Eltern beim Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (KomBA-Abi) Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen. Auch in Zerbst gibt es Familien, die rein rechtlich Anspruch auf diese Leistungen haben. Seit mehr als drei Jahren gibt es die Möglichkeit, sogenannte Bildungspakete zu nutzen.

Wie die KomBA-Abi nun mitteilte, nutzen aber nicht alle bedürftigen Familien im Kreis diese Hilfe. Das Bildungspaket richtet sich an Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Asylbewerbergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Verlässliche Zahlen für Zerbst konnte das Amt gestern jedoch nicht liefern.

Aber warum nutzen wenige das Angebot? Unsicherheit, ob das Bildungspaket überhaupt in Anspruch genommen werden kann und die Scheu davor, Hilfe vom Staat in Anspruch zu nehmen, seien laut der KomBA-Abi Gründe dafür, dass noch wenige Familien einen Antrag auf Unterstützung stellen. Folgende Leistungen können von Eltern für ihre Kinder in Anspruch genommen werden:

Mittagessen in der Schule

oder Kita

Liegt das Essensgeld in der jeweiligen Einrichtung über einen Euro pro Tag und Kind, übernimmt der Leistungsträger den Differenzbetrag. Das heißt, jedes Kind kann am gemeinschaftlichen Essen teilhaben und die Eltern zahlen dafür einen Euro pro Tag.

Lernförderung in

Einzelfächern

Hat ein Kind in Einzelfächern Lernschwächen, sodass ein ausreichendes Leistungsniveau gefährdet ist,kann eine zusätzliche Lernförderung in Anspruch genommen werden. Hierzu bedarf es einer Bestätigung der Schule über die Lernschwächen des Kindes.

Schulbedarf

Betroffene Kinder werden auch mit Lernmaterialien ausgestattet. Den jeweiligen Familien wird zu Schulbeginn für jedes schulpflichtige Kind ein Zuschuss in Höhe von 70 Euro, im Februar von 30 Euro, gewährt.

Ausflüge

Anspruchsberechtigte Familien werden bei Klassenfahrten unterstützt. Dies betrifft auch Ausflüge von Kitas und Schulhorten.

Schülerbeförderung

Für den Schülerverkehr sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise verantwortlich. Dies schließt in aller Regel auch die Kostenübernahme ein. Bei Schülern der elften und zwölften Klassen ist ein Eigenanteil aufzubringen. Ist dies mit den Regelleistungen nicht schaffbar, ist auch hier eine Kostenübernahme mittels Bildungspaket möglich.

Kultur und Sport

Für die Entwicklung von Kindern ist das Vereinsleben sehr wichtig. Beiträge für Sport - und Kulturvereine oder der Besuch der Musikschule werden mit zehn Euro pro Monat und Kind unterstützt.

An wenn muss man

sich wenden?

Betroffene Familien haben die Möglichkeit, einzelnen Angebote aus dem Bildungspaket zu nutzen. Es können aber auch alle Bausteine und das für jedes Kind genutzt werden - je nach Bedarf. Ansprechpartner sind die Zerbster Geschäftsstelle des KomBA-Abi und das Zerbster Bürgerbüro, beide in der Fritz-Brandt-Straße 16 sowie die Wohngeldstelle, Am Flugplatz 1 in Köthen.

Eine telefonische Beratung zum Thema erfolgt unter (03493) 613 51 07.