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Verwaltung und Fraktionen wollen bei der jetzigen Hundesteuersatzung bleiben Kein Pardon für Kampfhunde

Von Katrin Wurm 19.03.2015, 01:29

Im Februar stellte eine Bürgerin während der Haupt- und Finanzausschusssitzung der Stadt einen Antrag auf Steuerminderung für Kampfhunde. Die Verwaltung prüfte diesen Antrag und stellte ihr Ergebnis am Montag vor.

Zerbst l Erst im vergangenen Jahr wurde das Hundesteuergesetz in Zerbst auf den Prüfstand gestellt und neu erarbeitet. Seit dem 1. Januar gilt innerhalb der Einheitsgemeinde Zerbst eine einheitliche Hundesteuersatzung. Alle Neuanmeldungen erhalten eine Steuermarke. Eingearbeitet wurde ebenfalls eine Kampfhundesteuer.

Bei der Haupt- und Finanzausschusssitzung im Februar stellte eine Einwohnerin jedoch einen Antrag auf Änderung der Satzung. Das pauschale Erheben einer Hundesteuer für sogenannte Kampfhunde empfand sie als schlichtweg ungerechtfertigt. Sie schlug einen Wesenstest der Hunde sowie einen Eignungstest der Halter vor, so wie es in Dessau-Roßlau der Fall ist. Bei positiven Ergebnis solle dann die Kampfhundesteuer für das jeweilige Tier herabgesenkt werden.

Die Verwaltung prüfte den Antrag der Einwohnerin und stellte das Ergebnis bei der Haupt- und Finanzausschusssitzung am Montag vor. Anja Friedrich, Amtsleiterin für Steuern, Beiträge und Beteiligung, stellte den Ausschussmitgliedern ihr Prüfergebnis vor: "Nur weil ein Hund einen Wesenstest positiv absolviert hat, können wir nicht ausschließen, dass der Hund nicht mehr gefährlich ist. Das Halterbewertungsverfahren ist zudem mit etwa 700 Euro sehr teuer. Beißattacken von gefährlichen Hunden sind selten, kommen aber immer wieder vor. Wir sind deshalb dafür, bei der aktuellen Satzung zu bleiben."

Dieses Ergebnis lag den Fraktionen vor der Ausschusssitzung bereits vor. Und auch die Fraktionen sprachen sich dafür aus, bei der jetzigen Hundesteuersatzung zu bleiben. "So ein Wesenstest ist ja nur eine Momentaufnahme. Wer will es verantworten, wenn etwas passiert", fragte Ausschussmitglied Steffen Grey (FDP). Dem stimmten die Ausschussmitglieder zu. Das Thema wird somit vorerst nicht im Stadtrat behandelt.

Momentan zahlen Halter normaler Hunde 30 Euro Steuern im Jahr. Für Kampfhunde beziehungsweise gefährliche Hunde, zu denen unter anderem der Pittbull oder der Bullterrier zählen, werden jährlich 240 Euro erhoben.

Von der Hundesteuer befreit

Es gibt auch Hunde, für die keine Steuer gezahlt werden muss. Steuerbefreiung gibt es zum Beispiel für einen Hund, welcher ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient oder für sogenannte Gebrauchshunde, die ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden.

Auch Hunde, die von ihrem Halter aus dem Tierheim erworben wurden, sind bis Ablauf von zwölf Monaten nach Erwerb steuerfrei.