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OLG entscheidet für "Frohe Zukunft" Klage gegen Abikw ist rechtens

30.04.2015, 01:13

Zerbst (ssi) l Das Oberlandesgericht in Naumburg (OLG) hat im Streit zwischen der Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" und den Anhalt-Bitterfelder Kreiswerken (Abikw) entschieden, dass das Landgericht in Dessau die Klage zulassen muss. Damit hob das Oberlandesgericht die Entscheidung des Landgerichtes Dessau-Roßlau aus dem Dezember vergangenen Jahres wieder auf.

Dieses hatte kurz vor Weihnachten 2014 erklärt, dass die Klage abgewiesen werde. Die Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" aus Zerbst hatte vor dem Gericht geklagt, weil sie mit der Preisgestaltung der Kreiswerke für die Müllentsorgung nicht einverstanden ist. "Wir wollen geprüft haben, ob die Entgelte für die Müllentsorgung durch die Abikw dem Grund nach und der Höhe nach gerechtfertigt sind", sagte Genossenschafts-Geschäftsführer Knuth Jacob.

Das stellt die Genossenschaft bereits seit 2012 in Frage. Ein Gutachten sollte Gewissheit bringen. Da dieses nicht zustande kam, sollte ein Gericht darüber befinden. 2013 hatte die Genossenschaft die Klage eingereicht, woraufhin das Gericht diese für unzulässig erklärte. In der Berufung entschied nun das OLG. "Nun muss das Landgericht die Klage zulassen und auch behandeln", sagte Geschäftsführer Knuth Jacob.