1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Herstellungsbeitrag II zurückzahlen

Gruppe Zerbster Grundstücksbesitzer kontra Abwasserverband Herstellungsbeitrag II zurückzahlen

Von Andreas Mangiras 08.04.2010, 06:53

Zerbst. Eine Gruppe von Grundstückseigentümern in Zerbst macht weiter mobil gegen den Herstellungsbeitrag II, mit dem der Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming Zerbst ( AWZ ) für die Sanierung von Altkanälen Altanschlussnehmer zur Mitfinanzierung heranziehen will. Einer von ihnen, Günter Neumann, bezieht sich dabei auf das Vorgehen der Stadt Magdeburg, die nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vom 20. November 2009 für Abwasseraltanschlüsse, die bereits vor dem 15. Juni 1991 bestanden, keine Herstellungsbeiträge II in der Landeshauptstadt erheben will. Dies beträfe Kommunen, in denen zu diesem Zeitpunkt keine entsprechende Beitragssatzung bestanden habe. Alle anfallenden Kosten seien damals über die Abwassergebühr auf Basis gültiger Entwässerungssatzungen kalkuliert und eingezogen worden.

Neumann sieht das auch für Zerbst und den AWZ erfüllt. " Deshalb können nachträglich keine Herstellungsbeiträge II erhoben werden ", betonte Neumann. " Die Kosten, die bereits bezahlt wurden, sind Bestandteil der Abwasserentgelte. "

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalts hatte noch mit dem Urteil AZ 4 L 127 / 06 nach Auffassung des Landesverwaltungsamtes von den Zweckverbänden die Erhebung eines Herstellungsbeitrages II für Altanschlussnehmer " regelrecht gefordert " ( Volksstimme berichtete ). Der AWZ hatte den Herstellungsbeitrag II erst im Jahr 2007 beschlossen.

Neumann lehnt ab, dass über Jahre aufgebaute finanzielle Defizite einer besonderen Gruppe von Bürgern aufgebürdet würde.

Neumann und die Gruppe von Grundstücksbesitzern fordert den AWZ auf, die gezahlten Herstellungsbeiträge einschließlich Zinsen an die betroffenen Grundstücksbesitzer zurückzuzahlen. " Sollte dies nicht auf freiwilliger Basis geschehen, werden wir wie in Magdeburg beim Oberverwaltungsgericht des Landes Klage einreichen ", so Neumann.

Für die Altkanalsanierung vor allem im Zerbst benötigt der AWZ etwa zwölf Millionen Euro. 55 Prozent werden über den Herstellungsbeitrags II finanziert.