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Haus & Grund Anhalt / Zerbst nach verlorenem Prozess zur Abschaffung der Abwassergrundgebühr Stadtrat gefordert, Ungerechtigkeit zu beseitigen

Von Andreas Mangiras 27.04.2010, 06:50

Zerbst. Nach einem am 23. März verlorenen Prozess vor dem Verwaltungsgericht zur Grundgebühr des Abwasserund Wasserzweckverbandes Elbe-Fläming fordert der Hauseigentümerverein Haus & Grund Anhalt / Zerbst eine politische Lösung für eine aus seiner Sicht Ungleichbehandlung von Verbrauchern. Das hat Vereinsvorsitzender Günter Schuckert klargestellt. " Wir erwarten vom Zerbster Stadtrat, dass er derartige Ungerechtigkeiten künftig verhindert ", erklärte Schuckert vor 80 Teilnehmern während der Mitgliederversammlung am vorigen Freitagabend in Zerbst.

Das Verwaltungsgericht Halle hatte die Klage einer Hauseigentümerin aus Zerbst gegen den dortigen Abwasser- und Wasserzweckverband ( AWZ ) Elbe-Fläming zurückgewiesen. Das Gericht erklärte dagegen sowohl die Summe als auch die Berechnungsmethode für rechtens. Der AWZ verlangt für einen üblichen Hausanschluss rund 264 Euro im Jahr, das ist einer der höchsten Sätze im Land. Erhoben wird die Grundgebühr pro Hauswasserzähler. Aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund führt das zur Ungleichbehandlung von Verbrauchern, weil die Grundgebühr in einem Haus mit mehreren Mietparteien pro Haushalt deutlich niedriger ausfalle als in einem Einfamilienhaus.

" Es ist eine unstreitbare Errungenschaft unserer neu erlangten Demokratie, vor einem Verwaltungsgericht Entscheidungen der Verwaltung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen ", erläuterte Schuckert das Vorgehen von Haus & Grund. " Alle betroffenen Hauseigentümer der Zerbster Altbausubstanz, von denen mehr als die Hälfte im Seniorenalter sind, empfinden diese Grundgebühr als extrem ungerecht. "

An einem Beispiel macht er die von Haus & Grund kritisierten Ungerechtigkeiten deutlich : Haus & Grund-Vereinsmitglied Marga Windschuh hat ein Einfamilienhaus an der Fohlenweide. " Betroffen wie ich sind viele Hausbesitzer, die allein wohnen ", erklärte sie gestern. Sie unterstützt eine ausschließlich verbrauchsbezogene Abwassergebühr. Schuckert steht ihr bei : " Mit 19 Jahren hat sie die Bombardierung der Stadt Zerbst miterlebt. Sie hat im Berufsleben als Operationsschwester im Krankenhaus Zerbst vielen Menschen die Gesundheit, wenn nicht sogar das Leben erhalten. Als Seniorin mit über 80 Jahren wird sie von ihrer Tochter unterstützt, die ihr die Wäsche abnimmt. Sie ist stolz darauf, noch ohne fremde Hilfe im eigenen Haus zu leben. Großen Kummer bereitet ihr jedoch die Abwasserrechnung, die jeden Realitätssinn verloren hat und ihr wie eine Bestrafung vorkommt ", so Schuckert.

Bei einem Wasserverbrauch von 9 m / Jahr zahlt sie 26,73 Euro Leistungsgebühr, wie jeder anderer Bürger auch. Dazu kommt jedoch eine Abwassergrundgebühr von 264 Euro. Mit der Leistungsgebühr gemeinsam beträgt der Abwasserpreis damit 32,20 Euro / m.

Die Meinung der Betroffenen wurde noch dadurch bekräftigt, dass die in Zerbst wirksame Grundgebühr pro Wasserzähler mit Abstand die höchste in Deutschland sei und neun Verbände in Sachsen-Anhalt völlig ohne Grundgebühr wirtschaftlich zurechtkommen. " Daraus ergibt sich die Frage, haben wir den wirtschaftlich schlechtesten Abwasserzweckverband von ganz Deutschland oder die klügsten Stadträte von ganz Deutschland ?", erklärte Schuckert. Zur Klärung dieser Frage sei ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht notwendig gewesen.

Mit dem Urteil sei diese Frage nun eindeutig geklärt. Nach dem bestehenden Kommunalrecht von Sachsen-Anhalt ist der Abwasserzweckverband im Rahmen des bestehenden Rechtes geblieben. Für Schuckert steht damit fest : " Die Schuld an der sozialen Ungerechtigkeit liegt klar und deutlich bei der Kommunalpolitik der Stadt Zerbst. "

Zum Jahr 2011 will der AWZ seine umstrittene Gebührensatzung auf einen anderen Maßstab umstellen. Hauseigentümer, Wohnungsunternehmen und -verwalter halten eine reine verbrauchsabhängige Gebühr für den besten Weg ( Volksstimme berichtete wiederholt ).

Zerbster Stadtrat und die Gremien des AWZ Zerbst müssen in den nächsten Wochen ein neues Satzungsrecht diskutieren und auf den Weg bringen, damit es zum Jahreswechsel genehmigt in Kraft treten kann.