1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Drei Vermieter: Gerecht ist nur Gebühr nach Verbrauch

EIL

Abwasserkosten Drei Vermieter: Gerecht ist nur Gebühr nach Verbrauch

Von Thomas Drechsel 19.03.2010, 04:53

Die drei größten Zerbster Wohnungswirtschaftsunternehmer drängen auf eine ausschließlich am Verbrauch orientierte Abwassergebühr. Derzeit wird neben der Verbrauchs- auch eine Grundgebühr erhoben. Diese ist an die Größe des Trinkwasser-Hausanschlusses gebunden. Das bevorteilt Bewohner großer Mehrfamilienhäuser gegenüber Einfamilienhausbewohner. Dieser Gebührenmaßstab ist in die Diskussion geraten.

Zerbst. Mit dem Jahresende rückt auch der Beginn eines neuen Kalkulationszeitraumes für die Abwassergebühren im Gebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Elbe-Fläming heran. Die aktuelle Gebührenstruktur stammt aus 2007, die kalkulierten Gebühren sollten für drei Jahre unverändert bleiben.

Mit der Überprüfung und Neugestaltung der Kalkulation steht nun auch erneut die Frage nach den Basiskriterien. Soll die Abwasser-Grundgebühr wie gehabt dem Trinkwasser-Hausanschluss entsprechend erhoben werden ? Ein Hausanschluss kann eine Familie ( Einfamilienhaus ) oder auch zehn ( Mietwohnanlage, zum Beispiel in Zerbst-Nord ) versorgen. Entsprechend verringert sich der Gebührenanteil pro Wohnung.

Ungerecht, fanden die Kommunalpolitiker im Verbandsausschuss des Wasser- und Abwasserverbandes, und beauftragten die fürs praktische Geschäft unter Vertrag stehende Heidewasser GmbH, den Gebührenmaßstab zu Vergleichszwecken nicht mehr auf der Zählergröße des Trinkwasser-Hausanschlusses, sondern auf der Wohnungseinheit als solche basieren zu lassen.

Unmittelbar ein breites Echo
Kaum berichtet, fand die Überlegung bereits Anfang März ein breites Echo. In dieser Woche positionierten sich nun die drei großen Zerbster Wohnungsverwalter oder -bewirtschafter. " Es wäre die gerechteste Lösung, die Gebühr nach dem tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln ", stellt Wolfgang Stark, Geschäftsführer der Bau- und Wohnungsgesellschaft Zerbst, klar. " Uns würde interessieren, warum es diesem Zweckverband nicht gelingt, was andere Verbände in Sachsen-Anhalt schaffen : ohne Grundgebühr auszukommen ", meint Herbert Metzker, Geschäftsführer der Zerbster Immobilien- und Managementgesellschaft mbH ( Zima ).

Eine Grundgebühr zu erheben, sichert dem Anlagenbetreiber eine verbrauchsunabhängige Einnahme. Doch die Verteilung der Grundgebührensumme auf die einzelnen Kunden ist schwierig. Auch Metzker kennt die juristischen Probleme mit anderen Gebührenmaßstäben – der Grundgebührenerhebung pro Haushaltsmitglied beispielsweise. " Gerichtsfest ist wohl aktuell nur diese Zugrundelegung der Trinkwasser-Zählergröße pro Gebäude ", räumte auch Stark ein.

Sofern die Grundgebühr künftig pro Wohnung erhoben wird, entstehen den Wohnungsunternehmen höhere Betriebskosten. " Wer soll die tragen ? Ein Drittel unserer Mieter sind aus dem Bereich ALG II. Die Mieten sind dort schon jetzt am Limit dessen, was als Kosten der Unterkunft bezahlt werden kann. Wenn jetzt die Betriebskosten steigen, dann ist das nicht umlegbar, sondern schmälert die Kaltmiete noch mehr. Wie soll man da den Wohnungsbestand ordentlich bewirtschaften ?", erklärt Knut Jacob, Geschäftsführer der Wohnungsbau-Genossenschaft " Frohe Zukunft ". Zwischen sieben und zehn Prozent leer stehender Wohnungen würden mit einer Grundgebühr belegt. " Wer soll die zahlen ?"

" Wir stehen für rund 5000 Wohnungen, vertreten also die Mehrheit aller Kunden des Abwasserverbandes. Um deren Interessen zu vertreten, bieten wir an, in die Beratungen über eine Änderung des Gebührenmaßstabes einbezogen zu werden ", sagt Stark.

Metzker fordert, Einblick in die Kalkulation der Abwassergebühr zu bekommen. " Ich möchte wissen, ob alle Potenziale zur Steigerung der Effizienz ausgeschöpft sind, damit ich den Eigentümern der von uns bewirtschafteten Wohngebäude wenigstens erklären kann, wieso sich die Einnahmen noch weiter verringern. "

Am Montag Sitzung des Zweckverbandes
So unfair eine vielleicht bevorstehende Grundgebührenberechnung pro Wohnung sei, so ungerecht ist die aktuelle für die Einfamilienhausbewohner. Daran erinnerte Zima-Geschäftsführer Klaus-Christian Mattke.

" Grundsätzlich wäre eine rein verbrauchsabhängige Gebühr das Beste. Ist diese nicht machbar, dann fordern wir dennoch eine Begründung, weshalb vom aktuellen Verfahren abgerückt werden sollte. Und wir fordern, in die Diskussion zum Gebührenmaßstab einbezogen zu werden ", erklärte Stark. Das sei besser, als sich hinterher vor Gericht zu treffen.

Am kommenden Montag, dem 22. März, hat jedermann Gelegenheit, der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes seine Meinung mitzuteilen. Deren Tagung beginnt um 18 Uhr im Saal der Volksbank in Zerbst.

Die Gebührenkalkulation ist bislang nicht Thema der Tagesordnung.