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Ortschaft Steutz Rat lehnt geringere Entschädigung ab

Von Daniela Apel 24.04.2010, 06:54

Die bereits von sieben Ortschaftsräten abgelehnte Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Bürger fiel vorgestern auch in Steutz durch. Keinen Widerspruch gab es bei der Neufassung der Feuerwehrsatzung und der Kostenersatzsatzung für Leistungen der Feuerwehr.

Steutz. " Ich bin mal gespannt, wie sie da später drüber entscheiden ", bezog sich Kerstin Finger auf die Reaktion des Zerbster Stadtrates. Als oberstes Gremium der Einheitsgemeinde wird er endgültig über die Änderung der Entschädigungssatzung beschließen. Vorab sind die 24 Ortschaftsräte anzuhören. Acht gaben schon ihre Meinung ab. In Leps, Moritz, Grimme, Buhlendorf, Hohenlepte, Dobritz und Jütrichau wurde die Satzung abgelehnt. Nur der Ortschaftsrat Bias, dessen Mitglieder bereits die neuen Beträge erhalten, stimmte zu.

Die jetzigen Ortschaftsräte und Ortsbürgermeister der zum 1. Januar nach Zerbst eingemeindeten 21 Umlandgemeinden sind von der Neuregelung nicht betroffen. Bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Amtszeit bekommen sie weiterhin ihre bisherige Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Anpassung erfolgt für die Ratsmitglieder erst mit der Kommunalwahl 2014. Dann beziehen sie mit monatlich 16 Euro eine geringere Summe als bislang.

Bei den Ortsbürgermeistern, deren Amtsperioden teils unterschiedlich auslaufen, greift die Änderung durchaus eher. So musste jetzt im März der Güterglücker Ortschef aus der Mitte des Ortschaftsrates neu gewählt werden. Lutz Voßfeldt, der im Amt bestätigt wurde, erhält fortan deutlich weniger Geld für seine ehrenamtliche Arbeit als bisher. Unabhängig von der Größe des Ortes bekommen alle neu gewählten Ortsbürgermeister laut Satzung in Zukunft eine monatliche Pauschale von 250 Euro. Eine Staffelung nach Einwohnerzahl findet wie bei den Ortschaftsratsmitgliedern nicht mehr statt.

Zustimmung zur

Feuerwehrsatzung

" Es ist ein ziemlicher Einschnitt ", meinte Regina Frens. " Nach jetzigem Stand kann man sagen, dass es nicht weniger Arbeit wird ", konstatierte die Steutzer Ortsbürgermeisterin auf der Sitzung am Donnerstagabend. " Ich fi nde, auch für unsere Ortschaftsräte ist das sehr wenig ", bemerkte sie. " Was kann man dagegen tun ?", fragte Ulrich Moller. " Ablehnen ", tönte es ihm aus der Ratsrunde entgegen.

Für die Mitglieder der Ortschaftsräte sei die Satzungsänderung nicht so schlimm, fand Kerstin Finger. Dass allerdings allen Ortsbürgermeistern eine einheitliche Entschädigung gezahlt werden soll, hielt sie für falsch. Ihrer Ansicht nach ist es ein Unterschied, ob man für 300 oder für 1000 Bürger zuständig ist. " Ich finde es eine Veralberung ", wählte Holger Behnke klare Worte. Bei einem solch geringen Betrag " kann man sich das Geld auch noch sparen ", erklärte er.

Mit neun Gegenstimmen bei einer Enthaltung lehnte der Ortschaftsrat Steutz die Herabsetzung der Aufwandsentschädigungen ab. Ähnlich, nur eben positiv, fiel das Votum zur Feuerwehrsatzung aus. Mit neun Ja-Stimmen bei einer Enthaltung bestätigten die Bürgervertreter die Neufassung der Satzung, die aufgrund der Gebietsreform notwendig wurde. Mit den Eingemeindungen erfolgte die Eingliederung der Feuerwehren der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Ehle-Nuthe in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zerbst.

Die Strukturänderung machte ebenfalls eine Neufassung der Feuerwehrkostenersatzsatzung erforderlich. Diese regelt, welche Leistungen der Feuerwehren kostenpflichtig sind, und legt zugleich die Kostentarife fest. Brandeinsätze sind weiterhin unentgeltlich. Auch wenn die Kameraden ausrücken, um Menschen oder Tiere aus einer lebensgefährlichen Situation zu retten, muss das nicht bezahlt werden. Anders sieht das bei mutwilligen Fehlalarmen, dem Entfernen von Eiszapfen oder dem Einfangen von Hunden aus. Der Satzung wurde in Steutz mehrheitlich zugestimmt.