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In Reuden und Walternienburg ging es um die Änderung der Aufwandsentschädigung Ortschaftsräte sind gegen eine Kürzung der monatlichen Pauschalen

Von Daniela Apel und Petra Wiese 29.04.2010, 07:32

Walternienburg / Reuden. " Ich bin dagegen ", erklärte der Reudener Ortsbürgermeister Elard Schmidt, als es am Dienstagabend im Ortschaftsrat um die Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Zerbst ging. In diesen Tenor stimmten auch die anderen Ratsmitglieder ein. Dass die Stadträte mehr kriegen und bei den Ortschaftsräten herabgesetzt werden soll, dass will man in Reuden nicht einsehen.

Auch für den Paragrafen 2 Absatz 5, in dem geregelt ist, dass die Vorsitzenden der Fraktionen in Ortschaftsräten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 25 Euro erhalten sollen, gibt es in Reuden kein Verständnis. Spontan, aber mehr im Spaß, wurde über die Bildung von Fraktionen nachgedacht. Einstimmig sprach sich der Ortschaftsrat schließlich gegen die Satzungsänderung aus.

Mit acht Gegenstimmen bei zwei Enthaltungen fiel die Entschädigungssatzung am gleichen Abend auch im Walternienburger Ortschaftsrat durch. Dabei betrifft die Satzungsänderung die derzeitigen Bürgervertreter noch gar nicht, sondern erst diejenigen, die künftig neu gewählt werden.

Ortsbürgermeister Heinz Reifarth fragte sich, worauf die neuen Pauschalen basieren. " Wenn es da neue Richtlinien gibt, müsste man sie kennen ", hätte er sich die entsprechende Hintergrundinformation gewünscht. Im Protokoll ließ er festhalten, dass der Ortschaftsrat den Runderlass des Innenministeriums einsehen möchte.

Heinz Reifarth sprach sich für eine nach Einwohnern gestaffelte Entschädigung aus, wie es bisher praktiziert wird. Der Aufwand in den einzelnen Orten sei unterschiedlich, dachte er da an Einrichtungen wie Kitas, Grundschulen oder Spielplätze.

Erik Naumann konnte nicht nachvollziehen, warum die Aufwandsentschädigung für die Ortswehrleiter nach Größe der Ortschaften berechnet wird, die der Ortschaftsräte und Ortsbürgermeister jedoch nicht. " Warum wird das nicht einheitlich gehandhabt ? Wir sind doch eine Stadt ", fragte er sich.

Die Entschädigung sei mehr symbolisch gemeint. " Es kommt keiner her wegen des Geldes ", meldete sich Tobias Glombitza zu Wort. Udo Rose stimmte ihm da zu. " Nur beim Ortsbürgermeister sehe ich das anders ", ergänzte er. Der Ansicht war auch Dr. Christiane Rasche. " Die Entschädigung war für mich nicht relevant, als ich mich entschieden habe, für den Gemeinderat zu kandidieren ", erklärte sie, dass es sich eben um ein Ehrenamt handelt. Nur mit dem Betrag für den Ortsbürgermeister sei auch sie nicht einverstanden.

Alle neu gewählten Ortsbürgermeister sollen fortan monatlich 250 Euro erhalten. Für die meisten ist das eine drastische Reduzierung – das Spektrum reicht momentan von 255 bis 665 Euro. Heinz Reifarth beispielsweise erhält 550 Euro. Die Reduzierung des Betrags findet er nicht in Ordnung. Zumal der Aufwand für ihn auch nach der Eingemeindung von Walternienburg nach Zerbst nicht kleiner geworden sei, bemerkte er hinsichtlich der zahlreichen Sitzungen nicht nur des Stadtrates. " Ich versuche auch, an den Ausschusssitzungen teilzunehmen ", gab Heinz Reifarth zu bedenken, dass es dafür kein Fahr- oder Benzingeld gebe. Und gerade wegen des mit dem größeren Gebiet verbundenen Aufwandes habe sich der Stadtrat ja seine Entschädigung von 103 auf 150 Euro angehoben.

Aber auch für die Ortschaftsräte, die Zeit und Kosten aufwenden, erachtete Heinz Reifarth die 16 Euro laut Satzung als zu gering. Bis zum Ablauf ihrer Amtszeit 2014 bekommen die Walternienburger Ratsmitglieder 35 Euro im Monat.

" Wenn, dann muss es für alle gleich sein ", fand Birgit Jobs. Sie war der Ansicht, dass es nicht sein kann, dass bei den Ortschaftsräten gekürzt, beim Stadtrat allerdings erhöht wird.

Mit Walternienburg und Reuden haben nun schon zehn Ortschaftsräte die Satzung abgelehnt. Bislang gab es nur eine Zustimmung. Den Beschluss fasst letztlich der Stadtrat.

• Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister

regelt ein Runderlass des Innenministeriums. In der zuletzt am 30. Oktober 2009 geänderten Fassung heißt es im 2. Teil unter 3. 1 : " Die Aufwandsentschädigung für ein Mitglied des Ortschaftsrates darf folgende Höchstsätze nicht überschreiten : …" Es folgt eine Auflistung des monatlichen Höchstsatzes entsprechend der Einwohnerzahl des Ortsteils. Wird ausschließlich ein Pauschalbetrag gezahlt, beträgt der Höchstsatz bis 500 Einwohner 19 Euro, von 501 bis 1000 Einwohner 25 Euro und von 1001 bis 1500 Euro 31 Euro. Unter 3. 2 heißt es : " Für die Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters und Ortsvorstehers gilt folgender Rahmen ( für die monatliche Entschädigung, Anm. d. Red. ) : bis 500 Einwohner 52 bis 154 Euro, von 501 bis 1 000 Einwohner 77 bis 231 Euro, von 1 001 bis 2 000 Einwohner 103 bis 307 Euro. Die Entschädigungssatzung der Stadt Zerbst

sieht eine monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ortschaftsräten von pauschal 16 Euro vor, für Ortsbürgermeister von einheitlich 250 Euro.