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Bauvorhaben einer Biogasanlage auf Zerbster Flugplatz geht in nächste Runde Zufahrt zur Bioraffinerie erfolgt über öffentliche Straßen

Von Judith Kadow 03.03.2011, 04:27

Bis zum 11. Januar dieses Jahres lag der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Bioraffinerieanlage, die von drei Investoren auf Teilen des Flugplatzgeländes Zerbst errichtet werden soll, öffentlich aus. Am Dienstag-abend oblag es nun dem Bau- und Stadtentwicklungsausschuss, die Stellungnahmen dazu abzuwägen.

Zerbst. Ein Konsortium aus drei Unternehmen möchte auf dem Zerbster Flugplatz eine Biogasanlage bauen. Nun lagen dem Bau- und Stadtentwicklungsausschuss die Abwägungen der Stellungnahmen des zum Ende vergangenen Jahres öffentlich ausgelegten Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor.

Stadtrat Volker Leps (FDP) hakte nach, wie die Bioraffinerie zukünftig zu erreichen sei. Schließlich sei mal ein ländlicher Wegebau im Gespräch gewesen, der eine gesonderte Zufahrt darstellen würde. "Es wird das öffentliche Verkehrsnetz genutzt werden", betonte Ordnungsdezernent Andreas Fischer. Der vorgeschlagene Weg, der über das Förderprogramm "Ländlicher Wegebau" durch die Vorhabenträger angeregt wurde, ist mit Blick auf die schwierige Haushaltslage gestrichen worden. Dabei handelt es sich um eine dem Flugplatzbesitzer Getec AG gehörende Trasse, die einst als Gleis zum Gelände führte. Nachdem die Schienen rückgebaut wurden, brachten die Investoren die Idee aus, die vorhandene Trasse als Weg auszubauen - durch die Stadt Zerbst.

Ver- und Entsorgung

Weitere inhaltliche Fragen trug im Anschluss Claus-Jürgen Dietrich (Grüne) vor. Zum einen wollte er von der Verwaltung Aussagen zur zukünftigen Trink- und Löschwasserversorgung der Anlage erhalten sowie zu deren Stromversorgung. "In Sachen Löschwasser: Reicht dort ein Regenrückhaltebecken? Nach langer Trockenheit ist dies doch dann auch leer?". Fischer verwies dauf einen demnächst bevorstehenden Ortstermin zu genau diesem Thema, dem auch der Landkreis und die Feuerwehr beiwohnen. Dort soll unter anderem die Standortfrage der Löschwassereinrichtung geklärt werden.

In Sachen Trinkwasserversorgung habe es kurz zuvor eine Beratung gegeben. Fest steht, dass derzeit keine Versorgungsleitungen vorhanden sind und diese erst erschlossen werden müssen. In diesem Fall werden Gespräche zwischen den Investoren und der Heidewasser GmbH als wahrscheinlichem Versorger angeregt. Einen Brunnen zu bohren, sei wegen der Altlastensituation nicht relevant. "Die Regelungen für die Abwasserentsorgung ist hingegen klipp und klar geregelt", fügte Andreas Fischer hinzu. In puncto Stromversorgung teilte E.on Avacon mit, dass bis dato keine Versorgungsleitungen des Unternehmens vorhanden sind. Damit ist auch in diesem Fall eine innere und äußere Erschließung notwendig.

Als Dietrich weiterhin Klärung vor allem in Sachen Löschwasserversorgung forderte, bot Fischer an, das Ergebnis des angesprochenen Ortstermins dem Ausschuss vorzutragen.

Abschließend befand Dietrich die Formulierung eines Hinweises der Verwaltung bedenklich. Der Anlagenstandort liege im Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung "Fläming" und sei für die Freizeit- und Erholungsnutzung nicht zugänglich. Allein deshalb stehe die geplante Raffinerie den Vorgaben des Regionalen Entwicklungsplanes Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg nicht entgegen. Allerdings liegen die Prognosen zur Lärm-, Geruchs- und anderer Belästungen wie durch den Transportverkehr noch nicht vor. "Die sind doch wesentlich entscheidender als der Zaun drumherum", wandte Dietrich ein. Amtsleiterin Heike Krüger vom zuständigen Amt für Liegenschaften und Stadtplanung sagte zu, nach einer Lösung für eine abgeänderte Begründung zu suchen.

Einstimmiges Votum

Einstimmig sprachen sich die Ausschussmitglieder nach Diskussion aller Einwände für den Beschluss der in der Anlage der Beschlussfassung aufgeführten Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Zerbst aus. Ebenfalls einstimmig stimmten die Stadträte den damit ebenfalls notwendigen Abwägungen der Stellungnahmen zum Vorentwurf der dritten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst zu.