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Politik muss Bestand der Wölfe regulieren

09.03.2011, 04:30

25 Schafe auf einer Koppel in Gollbogen sind am Wochenende der Attacke eines Wolfsrudels zum Opfer gefallen. Über Ängste der Bürger und die Ansichten der Menschen zum Wolf meldete sich gestern der Straguther Ortsbürgermeister:

Generell wird die Existenz des Wolfes von uns toleriert, doch er darf sich nicht unkontrolliert ausbreiten. Das Problem, das wir nun haben ist, dass der Wolf unter Schutz steht, aber keine konkrete Regelung zur Bestandskontrolle vorliegt und die Politik diese nicht konsequent festlegt.

Der Wolf hat an sich geringe Habitatsansprüche und sucht sich mit der Zeit immer neue Lebensräume, weg von den Truppenübungsplätzen. Auch wenn wir hier im ländlichen Bereich sind, sind wir doch recht dicht besiedelt Und sobald der Wolf in unserer Kulturlandschaft auf Beutesuche geht, ist das nicht mehr akzeptabel. Durch den kürzlichen Riss des Wolfsrudels ist Sachsen-Anhalt kein Wolferwartungsland mehr, sondern ein Wolfsland.

Eine Ablehnung der Bürger gegenüber dem Wolf erfolgt dann, wenn Haustiere bedroht werden und ein Risikopotenzial für die Menschen besteht. Was passiert denn mit dem Jugendlichen, der nachts von der Disko mit seinem Moped nach Hause kommt und vor einem Wolfsrudel halten muss? Die Besorgnis ist groß. Die Menschen hier in der Umgebung brauchen unbedingt Aufklärung über die Verhaltensweisen eines Wolfes. Und solange niemand sagen kann, dass er für den Menschen ungefährlich ist, ist aus eigenen Sicherheitsgründen verständlich, dass er nicht toleriert wird.

Milchkühe und Schafe werden in der Landschaft zur Weidehaltung eingesetzt. Die Landwirte leben dabei von deren landschaftspflegerischen Leistungen und diese Nutztiere müssen geschützt werden. Wenn man diese nun noch selbst besonders vor Wölfen schützen muss, ist das ein erneuter wirtschaftlicher Aufwand, der kaum noch zu tragen ist. Der Vorfall vom Wochenende war eine Ausnahmesituation, die hingenommen werden muss, passiert es allerdings wiederholt, ist das auf Dauer wirtschaftlich nicht tragbar. Eine Regulierung des Bestandes muss erfolgen!

Edgar Grund,

Straguth