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Landkreis nennt Schäden an Eiche zwischen Gommern und Pöthen Vernichtendes Gutachten: Naturschutz zugunsten Gefahrenabwehr aufgehoben

Von Stephen Zechendorf 17.03.2011, 05:30

Bei der Fällung einer alten Eiche an der Kreisstraße 1220 zwischen Gommern und Pöthen handelt es sich um eine Maßnahme im Zuge der Gefahrenabwehr. Darüber informierte der Sprecher des Landkreises, Henry Liebe, auf Volksstimme-Nachfrage.

Gommern/Karith-Pöthen. Imposant ragte die uralte Eiche als Solitär empor. Ihre Größe und Alter machten aus dem Baum an der Doppelkurve zwischen Karith-Pöthen und Gommern sogar ein Naturdenkmal, das beim Landkreis Jerichower Land als "Naturdenkmal 0005 JL - Eiche bei Pöthen" gelistet war. Gemäß der Naturschutzgesetze von Bund und Land ist die untere Naturschutzbehörde (angesiedelt beim Landkreis) zuständig.

Im Rahmen der Baumschau Ende Juli 2010, die der Landkreis in seiner Funktion als Baulastträger der Straße mit dem Landesbetrieb Bau und der unteren Naturschutzbehörde durchführten, wurde die Eiche unter Verkehrssicherheitsaspekten wie Stabilität, Bruchsicherheit und Vitalität begutachtet und beurteilt. "Es wurde festgestellt, dass unter den genannten Aspekten die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet ist", informiert nun der Landkreis. Da es sich bei dem Baum um ein Naturdenkmal handelt, wurde vor der endgültigen Entscheidung durch den Landkreis die Erstellung eines Baumgutachtens durch einen öffentlich-bestellten Sachverständigen beauftragt.

Das Gutachten ergab ein wortwörtlich "vernichtendes" Urteil: "Der Baum hat vom Stammkopf bis zum Stammanlauf einen großen Abriss, verursacht durch einen starken Stämmlingsausbruch. Weiterhin ist der Stamm im Kern rotfaul bis in den Stammkopf. Die Restwandstärke ist am Stammkopf am geringsten, deshalb können dort Äste sowie Stämmlinge, besonders der lange Nordast, jederzeit ausbrechen. Aufgrund von Astungen, die wegen der Herstellung des Lichtraumprofils an der Straßen- und Feldseite in den Vorjahren erfolgten, wurde die Krone nach oben getrieben, was zu einem sehr hohen Schwerpunkt führt. Der Baum hat keine geschlossene Krone mehr, sondern setzt sich aus dicken kronenbildenden Ästen mit Regenerationstrieben zusammen. Diese Äste werden immer höher und schwerer, so dass die tragenden Äste belastet werden. Außerdem kann der Wind den Baum ungehindert angreifen."

Sprich, seitens des Gutachters wurde die Eiche als stark geschädigt eingestuft und die Entfernung des Baumes als unumgänglich eingeschätzt. Daraufhin wurden sonst geltende naturschutzrechtliche Verbote aufgehoben und die Fällung durch die untere Naturschutzbehörde genehmigt.

Als Ausgleich soll die Pflanzung von fünf Stieleichen auf dem Flurstück oder in räumlicher Nähe entlang der K 1220 erfolgen.