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  7. Mann bekommt Entschädigung für die Entziehung seines Führerscheines

Berufungsprozess: Flinker Platzwechsel beeindruckt Staatsanwaltschaft Mann bekommt Entschädigung für die Entziehung seines Führerscheines

Von Andreas Behling 25.03.2011, 04:27

Dessau. Der beleibte Mann mit dem struppigen Schnauzbart benötigte vielleicht fünf Sekunden für die von ihm abverlangte Demonstration. Erstaunlich gelenkig schlüpfte er in der Rolle des Beifahrers zwischen den Vordersitzen des kleinen Skoda "Roomster" hindurch, kletterte kurz auf die Rückbank und durch die hintere Tür auf der Fahrerseite wieder aus dem Pkw heraus.

Mit der Aktion in dem Auto, das von Staatsanwalt Gunnar von Wolffersdorff extra auf den Parkplatz des Landgerichts Dessau-Roßlau beordert worden war, stellte der 40 Jahre alte Angeklagte jenen Geschehensablauf nach, an dem er immer festgehalten hatte. Danach musste er den Platzwechsel vollziehen, weil eine Bekannte von ihm am frühen Morgen des 7. Juni 2010 im Baustellenbereich auf der Bundesstraße 184 zwischen Dessau und Roßlau in eine Leitplanke gekracht war und er sie auf die Rückbank legen wollte. Dort sollte sie sich vom erlittenen Schock beruhigen. Als die Polizei eintraf, habe er nur deswegen am Steuer gesessen, um den Motor des nicht mehr fahrtüchtigen Wagens abzustellen.

Die 7. Strafkammer, vor welcher der Roßlauer gegen eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro und ein siebenmonatiges Fahrverbot in Berufung gegangen war, zeigte sich vom Ergebnis des Vor-Ort-Termins beeindruckt.

Nach einem von Verteidiger Daniel Großmann angeregten Rechtsgespräch stellte das Gericht das Verfahren zum Vorwurf der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung ohne jegliche Auflagen endgültig ein. Von den Verfahrenskosten muss der 40-Jährige nur ein Fünftel selbst tragen.

Bedeutsamer dürfte für ihn aber gewesen sein, dass er sofort seine seit dem Unfall eingezogene Fahrerlaubnis zurück erhielt. Zudem billigte ihm die Kammer unter dem Vorsitz von Uda Schmidt für die knapp neuneinhalb Monate ohne Führerschein eine Entschädigung aus der Landeskasse zu. Wie hoch diese ausfallen wird, dazu konnte der Verteidiger noch nichts sagen.

Das Gericht hatte sich nicht zuletzt wegen der "mit so vielen Zweifeln" behafteten Aussage der Bekannten nicht in der Lage gesehen, ein Urteil zum ursprünglichen Vorwurf zu verhängen. Zwar wäre es möglich gewesen, dem Mann anzulasten, dass er fahrlässig der Frau das Fahren ohne Fahrerlaubnis gestattete. Doch auch davon nahm die Berufungsinstanz Abstand. Zumal der Mann durch keinerlei Vorstrafen belastet wurde, erschien dessen Schuld zu gering.

Um ganz sicher zu gehen, wollte sich das Gericht am Ende übrigens noch der Mithilfe des Rechtsmediziners Manfred Kleiber bedienen. Der Experte deutete freilich sehr schnell an, wohl mit einer Enttäuschung aufwarten zu müssen. Die Angaben der Frau, an der wie bei dem Mann nach dem Unfall keine äußerliche Verletzung festzustellen war, der Bauch und der Unterarm würden schmerzen, seien als Befunde zu dürftig, um sie "mit irgendeinem Fahrzeugteil in Verbindung zu bringen".

So erwies sich für den stets seine Unschuld beteuernden Roßlauer das Werbebanner auf dem Kleinwagen als gutes Omen. "Sorglos mobil" stand quer über seiner Seitenfront geschrieben.