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Geplante Änderungen der Entschädigungssatzung der Stadt Zerbst

28.03.2011, 04:33

Die 5. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Zerbst sieht vor, dass künftig neu gewählte Ortschaftsratsmitglieder folgende monatliche Pauschale erhalten (erste Version sah pauschal 16 Euro vor): bis 500 Einwohner 19 Euro, bis 1000 Einwohner 25, ab 1001 Einwohner 31 Euro. Für die Mitglieder der Ortschaftsräte Bias, Luso und Pulspforde soll sich die Aufwandsentschädigung damit entsprechend von 16 auf 19 Euro pro Monat erhöhen. Alle fortan neu gewählten Ortsbürgermeister von Ortschaften bis 1000 Einwohner sollen mit 250 Euro im Monat entschädigt werden, ab 1001 Einwohner mit 300 Euro.

Die 21 Ortschaftsräte der neu nach eingemeindeten Ortschaften bekommen bis zum Ablauf ihrer Wahlperiode 2014 ihre bisherige Aufwandsentschädigung. Das Spektrum reicht hier von 20 Euro in Buhlendorf bis 46 Euro in Lindau. Das Gleiche trifft auf die Ortschaftsbürgermeister zu, die bis zum Ende ihrer jeweiligen Amtszeit ihre alte Entschädigung weiter erhalten. Die Höhe schwankt in den Fällen zwischen 255 (Buhlendorf und Polenzko) bis 665 Euro (Steutz).

Neben der Höhe der Entschädigungszahlungen beinhaltet die vorgesehene Satzungsänderung weitere neue Regelungen. So haben Stadtratsmitglieder und Ortsbürgermeister Anspruch auf die Erstattung von Fahrtkosten für Fahrten zum Sitzungsort. Daneben können Selbstständige fortan auch für die Teilnahme an Arbeitsberatungen des Stadtrates bis längstens 19 Uhr eine Verdienstausfallpauschale über 13 Euro pro Stunde beantragen. Zudem ist eine Regelung zur Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden des Ortschaftsrates Walternienburg mit monatlich 25 Euro aufzunehmen; die aber nur bis zur Neuwahl des Ortschaftsrates gilt.

Nach den erfolgten Anhörungen ergibt sich für die 24 Ortschaftsräte der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst folgendes Meinungsbild (die jeweiligen Voten fielen einstimmig oder mehrheitlich aus): In Bias, Dobritz, Hohenlepte, Luso, Nutha und Pulspforde wurde die Satzungsänderung einstimmig oder mehrheitlich befürwortet, in Buhlendorf, Deetz, Gödnitz, Güterglück, Jütrichau, Leps, Lindau, Moritz, Nedlitz, Polenzko, Steutz, Walternienburg und Zernitz wurde sie geschlossen abgelehnt. In Straguth wurde der Satzungsänderung unter Berücksichtigung von vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt. In Bornum, Gehrden, Grimme, und Reuden fanden keine Abstimmungen statt.