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Landgericht: Prozess gegen Zerbster wegen Brandstiftung in Haselopstraße Verteidigung legt mehrere Beweisanträge vor

09.04.2011, 04:26

Von Andreas Behling

Dessau/Zerbst. Rechtsanwalt Dieter Schulze, der gemeinsam mit DetlefGrube den 33 Jahre alten Zerbster verteidigt, dem Staatsanwalt FrankPieper neben anderen Straftaten schwere Brandstiftung vorwirft, hatder 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau mehrere Beweisanträge vorgelegt.

So will der Magdeburger Jurist von einem Sachverständigenfestgestellt sehen, dass auch das Türschloss zur Wohnung an der ZerbsterHaselopstraße von einem fremden Schlüssel geöffnet werden kann, ohnedass später beim Einsatz des originalen Schlüssels irgendwelcheBehinderungen auftreten.

Des Weiteren benannte Schulze einen Zeugen, der bestätigen könne, dassder Angeklagte schon seit längerer Zeit hinter der Rückwand der inseinem Wohnzimmer stehenden Ottomane Zeitungen und Zeitschriftenaufschichtete. Der Verteidiger ging davon aus, dass dieses Papier am 3.August 2010 auch durch Selbstentzündung in Flammen aufgegangen seinkann. Und zwar in dem Moment, als eine auf dem Couchbezug abgelegteglimmende Zigarette ihre verheerende Wirkung entfaltete. Dass dieseKippe als Brandursache "nicht ausgeschlossen" sei, könne ein Gutachter sagen, hieß es.

Schlussendlich will Schulze den Beweis antreten, dass es einem Nachbarndes Angeklagten seinerzeit nicht möglich war, "ohne Hilfsmittel"männliche Stimmen auf der anderen Seite der Wand deutlich wahrzunehmen."Wir schließen aus, dass klare Texte verstanden wurden und dieseeinzelnen Personen zugeordnet werden konnten", trug der Verteidiger derKammer unter dem Vorsitz von Siegrun Baumgarten vor. Damit meldete derAnwalt vehemente Zweifel an der Aussage eines Zeugen an, der Angeklagtehabe seinerzeit in der inzwischen versiegelten Wohnung "garantiert"mindestens noch zwei andere Leute im Befehlston kommandiert, es müssealles verschwinden, damit die Kriminaltechniker nichts finden.

Zuvor hatte die Prokuristin der Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH Zerbst berichtet, dass der Angeklagte sich seit seinem Einzug in die Wohnung am 1. Dezember 2009 "im negativen Sinn" auffällig gebärdete. Bereits nach kurzer Zeit hätten sich Nachbarn über Lärmbelästigungen beschwert. Als sich die Pläne des Mannes zerschlugen, nach Schweden auszuwandern, habe die Gesellschaft den Mietvertrag gekündigt und im Juli vorigen Jahres eine Räumungsklage angestrengt. Nach dem Brand, fügte die Zeugin, hinzu, musste die Wohnung komplett renoviert werden. Diese Arbeiten - beispielsweise war eine Spezialreinigung zu veranlassen - dauerten bis November. Erst am Ende der Befragung der Frau stellte sich freilich heraus, dass sämtliche Kosten für Elektriker, Maler und sonstige Firmen, die mit der Beseitigung der Schäden befasst waren, bereits von der Versicherung erstattet wurden. Die direkt gegen den Zerbster gerichteten Schadensersatzansprüche, die sich auf ungefähr 17 000 Euro beliefen, waren somit hinfällig.

Staatsanwalt Pieper verzichtete vorerst darauf, zu den Anträgen der Verteidigung sofort eine Stellungnahme abzugeben. "Zu komplex", wiegelte er ab. Noch nicht entschieden ist ferner, ob die Kammer die an Krebs erkrankte Großmutter des 33-Jährigen vernehmen wird. Die Vorsitzende mochte nicht ausschließen, dass sie sich von der Aussagefähigkeit der betagten Frau einen persönlichen Eindruck verschafft.

Fortsetzungstermine sollen am 13. und 19. April stattfinden.