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Das Freiwillige Soziale Jahr

27.04.2011, 04:30

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst.

Gesetzlich geregelt sind die Rahmenbedingungen für das FSJ im ¿Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres.

Bewerber für ein FSJ müssen mindestens 16 und dürfen nicht älter als 26 Jahre alt sein

Träger sind die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (IJGD)

Das FSJ dauert in der Regel zwölf Monate, es ist eine Vollzeitbeschäftigung mit Urlaubsanspruch von mindestens 26 Tagen.

FSJ-lern steht ein monatliches Taschengeld, Verpflegung (bzw. ein entsprechender finanzieller Ausgleich) und teilweise freie Unterkunft (bzw. ein entsprechender finanzieller Ausgleich) zu. Zudem werden beide Anteile der Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) von der Einsatzstelle übernommen.

Das FSJ wird gefördert durch das Bundesminis-terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Europäischen Sozialfond (ESF).