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Keine direkte Müllentsorgung wegen zu enger Straßen in Zerbst Vor-Ort-Termin wird über endgültige Lösung entscheiden

Von Judith Kadow 30.04.2011, 04:29

Seit mehreren Wochen holen die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke die Mülltonnen der Anwohner des Großen Klosterhofes nicht mehr vor der Haustür ab. Ab sofort gilt diese Regelung auch für die Anwohner im Wäschke Weg und des Rosenwinkels. Ursache ist eine Richtlinie der Berufsgenossenschaft Verkehr, die das Befahren zu enger Straßen untersagt.

Zerbst. Fahrzeugbreite plus 50 Zentimeter links und rechts - also rund drei Meter 50 - ist die minimale Breite einer Straße, die durch die hiesigen Müllfahrzeuge befahren werden können. Grundlage dieser Regelung ist eine Richtlinie der Berufsgenossenschaft Verkehr, dem Unfallversicherer der Beschäftigten, der die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke angehören.

"Dieser Regelungen wollen und müssen wir einhalten, zum Schutz unserer Mitarbeiter", betonte Hartmut Eckelmann, Geschäftsführer der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke bereits, als die Anwohner des Großen Klosterhofes erstmals diese Regelung zu spüren bekamen, dieses Argument aber nicht zuließen. Schließlich wird der Müll hier schon seit 50 Jahren mit einem Fahrzeug abgeholt und in den vergangenen Jahren ist die Technik auch nicht deutlich größer geworden.

Neben dem Großen Klosterhof werden die Mitarbeiter der Straguther Niederlassung der Kreiswerke ab sofort auch die Mülltonnen im Wäschke Weg und im Rosenwinkel nicht mehr direkt abfahren. "Wir halten uns an die Vorschriften, es ist schon genug passiert", sagt Niederlassungsleiterin Heike Tauber. Die Mülltonnen des Großen Klosterhofes werden künftig an der Breite abgeholt, die des Wäschke-Weges an der Schillerstraße und die Anwohner des Rosenwinkels müssen ihre Tonnen zukünftig an der Schloßfreiheit bereitstellen.

"Außerdem bitten wir die Anwohner des Kleinen Klosterhofes und der Marktstraße, am Abfuhrtag die Straße von parkenden Autos freizuhalten", fügt Tauber hinzu. "Diese Lösung ist nicht schön, aber wir wissen nicht, wie wir es sonst machen sollen."

Entgültig ist diese Lösung womöglich noch nicht. Eine Nachfrage der Volksstimme bei der Berufsgenossenschaft er-gab, dass Vor-Ort-Termine mit einem Sachverständigen der BG möglich sind, um die individuelle Situation zu betrachten. "Man muss bei diesem Problem immer die Straße einzeln betrachten. Manchmal finden sich andere Lösungen, manchmal aber auch nicht", sagt Eckhart Willer aus dem Fachbereich Entsorgungswirtschaft der BG Verkehr. Die in diesem Fall getroffene Entscheidung schätzt Willer so ein: "Es ist die ganz sichere Lösung, die ihr Entsorger gewählt hat."

Dennoch weiß auch er aus Erfahrung, dass diese Vorsicht durchaus geboten ist. "Gerade beim rückwärts Rangieren sind die Einweiser gefährdet, auch Fußgänger oder spielende Kinder können schnell übersehen werden oder es entstehen Sachschäden, die ebenfalls für Unmut sorgen." Sollten sich die Straßen bei besagtem Vor-Ort-Termin als zu eng erweisen, wird die BG deren Befahrung untersagen. "Das ist keine ideale Lösung, aber Sicherheit geht vor."

Hartmut Eckelmann hat derweil eingewilligt, einen Vor-Ort-Termin mit einem Sachverständigen der BG für alle drei betroffenen Straßenzüge in Zerbst zu vereinbaren. "Dazu werden wir Vertreter des Landkreises, der Presse und die Anwohner einladen und rechtzeitig den Termin bekanntgeben, wenn er feststeht", sagt Eckelmann.