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Ortschaftsrat Loburg stimmt für neuen Flächennutzungsplan Bauherren sind frustriert

Von Thomas Höfs 12.05.2011, 06:32

Die Stadt Möckern will für Loburg einen neuen Flächennutzungsplan in Auftrag geben. Das sei auch dringend notwendig, weil Bauanträge nicht genehmigt werden können, sagte Ortsbürgermeister Bernd Wünschmann.

Loburg. Die Lage für potenzielle Hausbauer ist in Loburg nicht einfach. In den attraktiven Vierteln wie etwa der Springbreite sind zur Zeit Einfamilienhäuser nicht genehmigungsfähig nach dem Baurecht. Obwohl ausreichend Platz zur Verfügung steht, müssen die potenzielle Bauherren in Geduld üben. Der Grund dafür ist ein fehlender Flächennutzungsplan. Bereits auf der vergangenen Ortschaftsrats-sitzung war das ein Thema. Mögliche Bauherren sind frustriert, da ihre Bauanfragen keine Chance haben.

Nun hat die Stadtverwaltung reagiert. Am Montagabend befürwortete der Ortschaftsrat die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für Loburg. Mit kurzfristigen Ergebnissen sei allerdings nicht zu rechnen, warnte eine Verwaltungsmitarbeiterin. Rund zwei Jahre veranschlagt die Verwaltung bis zur Fertigstellung und Genehmigung des Plans. Ob die Bauherren so lange warten wollen, ist ungewiss.

Auf der anderen Seite will Bürgermeister Bernd Wünschmann auch die Gewerbeflächen erweitert wissen. "Wir werben mit dem Standort Loburg in der Wirtschaft und hätten für einen Interessenten nicht einmal eine Fläche", schilderte er die Situation. Ob die Aufsichtsbehörden in Loburg, welches innerhalb der Stadt Möckern liegt, insgesamt noch Bedarf für weitere Gewerbeflächen sehen, daran zweifelte Andreas Fischer. Es dürfe nicht vergessen werden, dass Möckern in einigen Ortschaften noch viele Flächen hat. Es könne damit zu Problemen bei der Genehmigung weiterer Gewerbeflächen für Loburg kommen, meinte er.

Ansonsten begrüßten die Ortschaftsratsmitglieder den Beginn des Verfahrens für einen neuen Flächennutzungsplan. Solange können sich Bauherren die Baulücken in der Stadt ansehen und sich vielleicht dafür entscheiden. Denn hierfür liege grundsätzlich Baurecht nach dem Baugesetzbuch vor, teilte die Verwaltung mit. Im Sinne einer nachhaltigen Nutzung der Flächen sei dies sowieso ratsam als der Flächenverbrauch auf der grünen Wiese, hieß es.