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Kreistag Anhalt-Bitterfeld Richtlinienkompetenz an Jugendhilfeausschuss

31.05.2011, 04:33

Von Thomas Drechsel

Zerbst/Köthen. Der Jugendhilfeausschuss Anhalt-Bitterfeld soll Richtlinienkompetenz haben. Dies beschloss der Kreistag in der vorigen Woche nach mehrmonatiger Diskussion. Wie schon bisher und auch in allen früheren Altkreisen des heutigen Anhalt-Bitterfeld üblich, wird der Jugendhilfeausschuss beispielsweise Förderrichtlinien erlassen, die für die Mitarbeiterinnen im Jugendamt wichtige Handlungsorientierung sind, sobald es um konkrete Förderung für Jugendprojekte, -arbeit und -betreuung durch Träger der Jugendarbeit geht. Dies verkürzt die Bearbeitung von Antragsverfahren wesentlich und erspart die jeweils konkrete Beurteilung im Jugendhilfeausschuss.

Fusionsprobleme

An solchen in Richtlinien geregelten Maßgaben hatte sich Anfang 2009 die Fraktion SPD-Grüne gerieben. Seinerzeit wurde bekannt, dass Sportvereine hinsichtlich der Bezuschussung von Ferienfreizeiten oder Reisen nicht förderfähig sein sollen. Diese Regel hatte es insbesondere im Altkreis Anhalt-Zerbst nie gegeben - im Gegenteil: Die Trainingslager der Tischtennisspieler im Landschulheim Steutz sind legendär und galten stets auch als förderfähige Jugendfreizeitmaßnahme. Ähnliches widerfuhr dem Altkreis Köthen: Der Karnevalverein "Kukakö" konnte seine Ferienfahrten - seit vielen Jahren auch durch den vormaligen Landkreis bezuschusst - nicht mehr zur Förderung beantragen, denn Kulturvereine waren laut Richtlinie nicht zuschussfähig.

Dies nahm die SPD-Grüne-Fraktion zum Anlass, die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses für das Aufstellen von Richtlinien grundsätzlich zu hinterfragen. Um Stellungnahme gebeten, erklärte das Landesverwaltungsamt, die Satzung des Kreistages für das Jugendamt sei in diesem Aspekt nicht ausreichend konkret verfasst. Grundsätzlich sei beides möglich. Der Jugendhilfeausschuss könnte die Richtlinienkompetenz vom Kreistag zuerkannt bekommen oder eben nicht. Dann müsste der Kreistag selbst diese Richtlinien erlassen.

Endlich entschieden

Um diese Fragen drehte sich seit Mitte vergangenen Jahres eine nicht enden wollende Diskussion. Besonders im Jugendhilfeausschuss selbst prallten die Argumente aufeinander. Er sei eben kein "normaler" Ausschuss des Kreistages, denn hier sind zwei Fünftel der Mitglieder aus den Reihen der freien Träger, betonte Günter Herder (Linke). Würde man dem Ausschuss die Beschlusskompetenz nehmen, wären diese "in der Jugendarbeit unendlich wichtigen Partner" ausgesperrt. Ausschussvorsitzende Monika Reinbothe (CDU) meint, der Jugendhilfeausschuss sei absolut fähig, in der Lage und bestens vorbereitet, Richtlinien zu beschließen. "Wenn alle im Jugendhilfeausschuss tätigen Kreistagsmitglieder immer zu den Sitzungen kommen würden, dann hätte der Kreistag stets eine Mehrheit im Ausschuss", meinte sie jüngst erneut vor dem Kreistag, als es um die finale Abstimmung ging.

Die Ausschussvorsitzende erklärte unter Bezug auf eine anders lautende Mitteilung in der Zerbster Volksstimme, der Jugendhilfeausschuss habe bei seiner jüngsten Sitzung am 13. April "mit klarer Mehrheit" gegen einen Wechsel der Richtlinienkompetenz vom Ausschuss an den Kreistag gestimmt. Dies tritt nun auch nicht ein, denn der Kreistag wies die Richtlinienkompetenz bei neun Gegenstimmen und sieben Enthaltungen dem Jugendhilfeausschuss zu.