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Teilnehmerversammlung zum Bodenordnungsverfahren Gödnitz Ingenieurbüro führt die Flurneuordnung jetzt fort

Von Daniela Apel 14.05.2011, 06:31

Nach einer längeren Pause kommt nun wieder Bewegung in das 1995 begonnene Bodenordnungsverfahren Gödnitz. Ein Ingenieurbüro aus Celle ist mit der Fortführung der noch ausstehenden Flächenbereinigung in der Feldlage beauftragt. Über den derzeitigen Stand und das weitere Vorgehen wurde vorgestern Abend auf einer Teilnehmerversammlung informiert, zu der das Amt für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung (ALFF) Anhalt eingeladen hatte.

Gödnitz/Flötz. Über 20 Bürger hatten sich am Donnerstagabend in der Flötzer Gaststätte "Zur Scheune" eingefunden. Die Grundstückseigentümer interessierte, wie es nun endlich mit dem Bodenordnungsverfahren Gödnitz weitergeht, das bereits seit 1995 läuft. Dass lange nichts passiert ist, sei nicht zufriedenstellend, gab Karsten Siebert vom ALFF Anhalt zu. Er selbst hatte als Sachbearbeiter das Verfahren 1998 übernommen.

"1999 haben wir die Ortslagen Flötz und Gödnitz herausgelöst", erinnerte er, dass die Flurbereinigung für die beiden Dörfer 2002 abgeschlossen werden konnte. Bei seinem Rückblick zu Beginn der Teilnehmerversammlung erwähnte Siebert ebenfalls den Wege- und Gewässerplan, der damals erstellt worden war. In dem Zuge erfolgte nicht nur der Ausbau und die Erneuerung einige Wege, auch Anpflanzungen wurden vorgenommen.

Was bislang noch aussteht, ist die Bodenordnung in der Feldlage. "Gewisse Vermessungen haben wir schon durchgeführt", teilte der ALFF-Vertreter mit. Neben der Abgrenzung des rund 981 Hektar großen und 961 Flurstücke umfassenden Verfahrensgebietes fand bereits eine Aufmessung der örtlichen Topographie statt. Sämtliche Wege und Gräben oder beispielsweise auch die Eisenbahnlinie und der See sind ebenfalls erfasst. Darüber hinaus wurde inzwischen die Wertermittlung für die einzelnen Grundstücke vorgenommen. "Bei dem Stand sind wir aktuell", konstatierte Karsten Siebert.

Auf die Ursachen für die Verschiebung des Verfahrens ging er nur kurz ein. Einen Grund bildete die Ämterumstrukturierung beim ALFF im Jahr 2000. Zugleich genossen andere Projekte wie Autobahnen höhere Priorität. Mit der Bereitstellung finanzieller Mittel Ende 2010 rückte Gödnitz dann wieder in den Fokus. "Da haben wir uns entschieden, ein Ingenieurbüro zu beauftragen", berichtete Karsten Siebert von den begrenzten personellen Kapazitäten des ALFF und dass dies legitime Praxis ist

Den Auftrag erhielt das Ingenieur- und Vermessungsbüro Riemann-Meyer-Koch aus Celle. "Wir werden uns zunächst in das Verfahren einarbeiten", erklärte Olaf Lange. Er war mit seinem Kollegen Daniel Sonne angereist, der für das Verfahren zuständig sein wird. Im nächsten Schritt widmen sie sich der Feststellung der Eigentümer der einzelnen Flächen, führte Olaf Lange aus. Denn nicht immer seien Grundbuch-Einträge korrigiert worden, gab Karsten Siebert zu bedenken, dass sie eine lückenlose Erbfolge dokumentieren müssen.

"Ende des Jahres wollen wir die ersten Planwunschtermine durchführen", informierte Olaf Lange. Dazu wird das Ingenieurbüro die Grundstücksbesitzer kontaktieren. Diese können bei diesem Termin ihre Wünsche für die Landabfindung äußern. 2012 werden diese Anhörungen fortgeführt. "Wann das Verfahren abgeschlossen ist, kann ich noch nicht sagen", wagte Karsten Siebert keine Prognose. Zumal die Windkraft im Verfahrensbereich ein Thema werden könnte. Immerhin ist vorgesehen, zwischen Güterglück und Gödnitz ein neues Windenergievorranggebiet auszuweisen. Sollte das passieren, "erschwert es die Neuordnung", wusste der ALFF-Angestellte.

Doch auch grundsätzlich gibt es bestimmte Kriterien zu beachten. "Das Flurbereinigungsgesetz schreibt eine Abfindung von Land in gleichem Wert vor", bemerkte Karsten Siebert, dass genau darüber bei den Planwunschterminen gesprochen wird. Er reagierte damit auf die Frage, wie das Verfahrensziel – die Zusammenlegung von Eigentümerflächen zu vernünftigen Flurstücksgrößen – bei den verschiedenen Bodenwertigkeiten erreicht werden soll.

Was mit alten Wegerechten geschehe, wollte jemand wissen. "Wenn sie entbehrlich sind, werden sie gelöscht", antwortete Siebert. Auch der Umgang mit Waldflächen interessierte. "Das ist etwas kompliziert", entgegnete der ALFF-Mitarbeiter. Er erläuterte, dass keine Waldflurbereinigung geplant sei. "Wir würden uns an den vorhandenen Strukturen orientieren." Unabhängig davon, bestehe die Möglichkeit, bestimmte Flächen auf freiwilliger Basis zusammenzulegen.

Bei den verschiedenen Fragen tauchte ebenfalls die nach den Kosten auf. Wie Karsten Siebert ausführte, kommen auf die Eigentümer keine Kosten zu. Auch nicht für die Berichtigung von Grundbuch und Liegenschaftskataster, mit der das Verfahren seinen Abschluss findet.