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Zuweisung von Landesmitteln erst nach Haushaltsdebatte möglich Landkreis kündigt Verträge mit Suchtberatungsstellen

Von Anja Keßler 28.05.2011, 04:32

Die Suchtberatung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sieht einer finanziell unsicheren Zukunft entgegen. Der Kreis kündigt die Verträge mit den Trägern auf, weil Mittel vom Land für das kommende Jahr offen sind.

Zerbst. Wie es ab 2012 mit der Beratungsstelle in Zerbst weiter geht, ist unklar. Fakt ist: Der Landkreis wird seinen bisherigen Anteil von 14900 Euro in den Haushalt einstellen. Damit sind jedoch nur 5,1 Prozent der bisherigen Kosten gesichert. Offen ist, ob die Zuweisungen vom Land – bisher 276700 Euro – für das kommende Jahr fließen werden.

"Wir sind gezwungen, die Verträge mit den Trägern der vier Beratungsstellen im Kreis zu kündigen", teilte Landrat Uwe Schulze auf einer Pressekonferenz am Donnerstag mit. Hintergrund sei, dass eine Richtlinie des Landes im September des vergangenen Jahres aufgehoben wurde.

Grundlage für diese Entscheidung des zuständigen Sozialministeriums ist das Zweite Funktionalreformgesetz. Danach ist die Kompetenz für die Anerkennung von Beratungsstellen vom Land an den Landkreis abgegeben worden. Bisher hatte das Land die zweckgebundenen Mittel für die Suchtberatung direkt an die Träger ausgereicht. Seit 2010 bekommt das Geld – in Anhalt-Bitterfeld waren das 162700 Euro – der Landkreis, der es dann weiterverteilt.

Anhalt-Bitterfeld nahm weitere 114000 Euro über das Finanzausgleichsgesetz ein und gab seinen Anteil hinzu. Aus den insgesamt 291600 Euro wurden Personal- sowie Sachkosten der vier Stellen in Bitterfeld, Wolfen, Köthen sowie Zerbst bestritten. Elf Mitarbeiter in den Beratungsstellen in Trägerschaft des DRK und des Diakonischen Werks Bethanien betreuten im vergangenen Jahr 1013 Alkoholkranke, Drogenabhängige und Angehörige.

Da es sich bei der Förderung der Beratungsstellen um eine freiwillige Aufgabe des Landkreises handelt, steht für Landrat Schulze schon jetzt fest, dass der Kreis in seinem in Konsolidierung befindlichen Haushalt keine weiteren Mittel freischlagen kann.

"Die Arbeit der Beratungsstellen ist wichtig, aber wir haben rechtlich keine Grundlage. Die Verträge sind unbefristet, wir mussten sie jetzt kündigen, da wir für 2012 keine Planungssicherheit haben", erklärte der zuständige Dezernent im Kreis, Bernhard Böddeker, gegenüber der Volksstimme.

Die Schwierigkeiten der Finanzierung hatten sich bereits 2009 angekündigt. Schon im damals geplanten Doppelhaushalt des Landes stand zum Posten Suchtberatung wegen der Kompetenzverlagerung zu den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Null. Damals hatte sich die Landesstelle für Suchtfragen eingeschaltet und gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden die zweckgebundene Förderung bis 2011 erkämpft. Damit war auch für den Landkreis die Kofinanzierung sicher, weshalb die Verwaltung bisher keinen Handlungsbedarf sah.

"Im Schnitt wurden die 32 Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt mit 42 Prozent aus diesem Topf gefördert", erklärt Helga Meeßen-Hühne, Geschäftsstellenleiterin der Landesstelle für Suchtfragen. Derzeit wartet sie auf den Entwurf des nächsten Doppelhaushaltes des Landes. "Dann wissen wir erst, wie es mit der Förderung weitergeht."

Darauf wartet jetzt auch der Landkreis. "Wir können uns nicht allein auf die Mittel aus dem Finanzausgleich des Landes verlassen", sagt Böddeker. "Wir hoffen, dass sich das Land seiner Verantwortung für die Suchtberatung bewusst wird."

Das Sozialministerium zeigt sich von der Entscheidung des Landkreises überrascht. "Die Richtlinie wurde aufgehoben, weil das Geld nicht mehr an die Träger direkt, sondern an die Landkreise ausgezahlt wird. Darum muss man keine Verträge kündigen", sagte Ministeriumssprecherin Jeanette Tandel. Allerdings sei derzeit tatsächlich offen, wie viel Geld an die Landkreise geht. "Die Haushaltsdebatte beginnt erst. Wir warten selbst auf die Eckpunkte aus dem Finanzministerium." Grundsätzlich stehe das Sozialministerium jedoch zu seiner Verantwortung.

"Allerdings ist die Förderung der Beratungsstellen für das Land eine freiwillige Aufgabe. Für die Landkreise ist die Aufgabe der Suchtberatung jedoch eine Pflichtaufgabe", so Tandel. Der Landkreis sieht seine Pflicht mit der Einrichtung des sozialpsychiatrischen Dienstes abgedeckt, hieß es aus der Landkreisverwaltung.