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Erreichbarkeit der Wohngeldstelle

10.05.2010, 05:23

Die Wohngeldbehörde im Zerbster Rathaus, Schloßfreiheit 12, Zimmer 68 bis 70, ist zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar: montags von 9 bis 12 Uhr, dienstags von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.

Die Telefonnummer ist (0 39 23) 754-167 bis -169, Fax -158.

Was ist Wohngeld? Wenn das Einkommen des privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen, besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld, sofern die Voraussetzungen vorliegen und der Wohngeldbezug nicht ausgeschlossen ist (ausgeschlossen sind zum Beispiel Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII). Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist.