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Geldstrafe für Lkw-Fahrer Rekonstruktion eines tragischen Junitages

Bei einem Verkehrsunfall an der Ringausfahrt/Hundisburger Straße ist im
Sommer 2012 eine Radfahrerin ums Leben gekommen. Nun hat das Landgericht
Magdeburg das Urteil des Amtsgerichtes bestätigt. Demnach habe sich der
Lkw-Fahrer fahrlässig verhalten.

26.02.2014, 02:20

Magdeburg l Seit mehr als 38 Jahren ist Dieter N. Berufskraftfahrer. Einmal wurde er geblitzt. Da war er 16 km/h zu schnell. "Wenn ich könnte, würde ich diesen Unfall rückgängig machen. Mir tut das so unendlich leid", sagt er am Ende der Berufungsverhandlung im Magdeburger Landgericht am Dienstagmittag.

Dieter N. fuhr Anfang Juni 2012 mit seiner Sattelzugmaschine aus Richtung Süden kommend vom Ring ab. Laut Polizei wollte er mit seinem Lkw nach links auf die Hundisburger Straße abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einer 43-jährigen Radfahrerin, die von der Hundisburger Straße kommend auf dem Radweg Richtung Olvenstedter Graseweg fuhr. Die Magdeburgerin erlitt laut Obduktionsbericht ein schweres Polytrauma. Sie verstarb noch am Unfallort.

Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, kamen an jenem Junitag mehrere unglückliche Umstände zusammen. So hatten etwa Buntmetalldiebe Kabel der Ampel (siehe Fotos) gestohlen. Die komplette Anlage war außer Betrieb. Aufgrund einer Baustelle war die Verkehrsführung in diesem Bereich zudem stark beeinträchtigt. So war unter anderem der Unglücks-Radweg in beide Richtungen befahrbar, da der Weg auf der anderen Straßenseite voll gesperrt war.

Am 3. September 2012 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg Dieter N. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von zwei Monatslöhnen. Gegen das Urteil hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. In der Berufungsverhandlung bestätigte das Landgericht am Dienstag dieses Urteil. Begründung: N. sei seiner "Sorgfaltspflicht" (beim Einsehen der Straße) nicht genügend nachgekommen. Lediglich die Geldstrafe korrigierte Richter Ulf Majstrak leicht nach unten.

Kurz nach dem Unfall war auch heftige Kritik an der Stadt laut geworden. Denn die Buntmetalldiebe hatten die Kabel bereits mehrere Wochen vor dem tödlichen Unfall entfernt. Aus dem Tiefbauamt hieß es damals, dass man sich in Zusammenarbeit mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde darauf geeinigt habe, die Kreuzung zugunsten der querenden Radfahrer auszuschildern. Die gestohlenen Kabel sollten erst ersetzt werden, wenn diese auch wieder vergraben werden könnten.

Dieser Darstellung widersprach wiederum die Polizei. Bei einem Treffen von MVB, verschiedenen Ämtern und der Straßenverkehrsbehörde habe die Polizei damals vielmehr darauf gedrängt, dass die Ampel "dringend" wieder in Betrieb genommen werden muss. Dass das nicht geschah, hatte laut Tiefbauamt zwei Gründe: Diebstahlrisiko und Baustellensituation.

Dabei rangierten in der damals aktuellen städtischen Unfallstatistik für 2011 die Ringabfahrten ganz vorn.

Stadtsprecher Michael Reif sagte der Volksstimme, dass es im gesamten Stadtgebiet inzwischen 25 Trixi-Spiegel gebe. "Unfälle können dadurch nicht ausgeschlossen werden, die Spiegel können aber den toten Winkel für Kraftfahrer überbrücken", sagte Reif. Der tragische Unfall im Sommer 2012 habe die Stadtverwaltung sehr betroffen gemacht, so der Sprecher weiter.

Das Urteil des Landgerichtes Magdeburg ist noch nicht rechtskräftig. Ob Dieter N. und Anwalt Andreas Dahm Rechtsmittel einlegen werden, steht noch nicht fest. "Wir müssen uns noch beraten", sagt Dahm nach der Verhandlung.

Dieter N. hat seit Montag wieder eine Arbeit - als Berufskraftfahrer.