Steuern und Bußgeld

11.03.2014, 01:22

Hundesteuer pro Jahr: Ersthund 96 Euro, Zweithund 144 Euro, jeder weitere Hund 192 Euro. Im Einzelfall als gefährlich eingestufter Hund 500 Euro, nicht ordnungsgemäß gehaltener Hund (dazu gehört auch die Nichtentsorgung von Hundekot) 250 Euro. Für Hunde aus dem Tierheim entfällt für das erste Halterjahr die Hundesteuer (auf Fristen achten!). Steuerermäßigungen sind auf Antrag möglich.

Hundesteuermarke: Muss mitgeführt werden, wenn der Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks geführt wird.

Bußgeld: Wer seinen Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet hat und ermittelt wird, muss eine Geldbuße von 80 Euro und die bis dahin fällig gewordene Hundesteuer bezahlen.