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Arbeiten in Sternstraße 2 Ruine in der City muss nach Ostern fallen

Eines der letzten unsanierten Häuser im Bereich des Hasselbachplatzes
verschwindet. Die Rede ist von der Sternstraße 2, die seit Jahren ein
ruinöses Bild abgibt.

Von Martin Rieß 11.04.2014, 03:17

Magdeburg l Nun also doch: Nachdem Baudezernent Dieter Scheidemann vor einigen Wochen gegenüber der Volksstimme noch gesagt hatte, dass das marode Gebäude Sternstraße 2 gesichert und damit keine öffentliche Gefahr sei, haben die neuesten Untersuchungen ein anderes Bild abgegeben. Zur "Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" hat das Bauordnungsamt gegenüber dem Grundstückseigentümer den sofortigen Abriss dieses Gebäudes angeordnet. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich in der Woche nach Ostern.

Derzeit wird die Statik des Hauses überprüft

Der Eigentümer hat daraufhin das Magdeburger Unternehmen Geistlinger Abbruch und Erdarbeiten beauftragt. Über die Lücke zwischen Polizeipräsidium und Stadtsparkasse in der Hallischen Straße ist in den vergangenen Tagen bereits eine Zufahrt auf den Hof zur Sternstraße 2 eingerichtet. Tilo Geistlinger sagt: "Derzeit prüfen wir die Statik des Gebäudes." Zwar sei jeder Abriss aufgrund des individuellen Zustands eines jeden Gebäudes eine neue Herausforderung, sagt der Fachmann.

Gebäude steht noch immer im Denkmalverzeichnis der Stadt

Angesichts der Lage direkt an der Straße und der Nachbarschaft eines sanierten Gründerzeitgebäudes sowie des Sparkassen-Neubaus wird hier wohl aber besondere Vorsicht und ein großzügiger Sicherheitsbereich geboten sein. Schließlich darf keiner der Nachbarn und Passanten auf der Sternstraße im Zuge der Abbrucharbeiten zu Schaden kommen. Angesichts der laufenden Untersuchungen steht aber noch nicht fest, wann der Straßenverkehr nach Ostern in welchen genauen Bereichen der Stern- und der Hallischen Straße mit Behinderungen zurechtkommen muss.

Auch wenn es sich bei dem Haus in der Sternstraße 2 um eine Erinnerung an das unzerstörte Vorkriegs-Magdeburg handelt - einen Anspruch auf den Erhalt bedeutet dies offensichtlich nicht. In einer Mitteilung aus der Magdeburger Stadtverwaltung heißt es: "Der Abbruch des Gebäudes ist denkmalschutzrechtlich zulässig. Es besteht keine Rechtsgrundlage, den Eigentümer zu verpflichten, die Fassade ganz oder teilweise zu erhalten."

Und das, obwohl das Haus trotz seines maroden Zustands in der Liste der denkmalgeschützten Bauwerke der Stadt steht. Im Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg ist das Gebäude als repräsentativer Putzbau im Stil der Neorenaissance beschrieben. Gebaut wurde es im Jahr 1885 vom Maurer- und Zimmermeister Heinrich Gose für F. Fritze. Mit Putzbändern, übergiebelten Fenstern und Elementen in Form von Pfeilern sei die Sternstraße 2 ein wichtiger architektonischer Bestandteil des in diesem Bereich komplett geschlossen erhaltenen Straßenzuges, ist im Magdeburger Denkmalverzeichnis zu dem bald aus dem Stadtbild verschwundenen Haus zu erfahren.