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Böswilliger Fehlalarm in Magdeburg Brand entpuppt sich als Plätzchenbäckerei

Von Martin Rieß 11.04.2014, 03:24

Magdeburg l Einen böswilligen Fehlalarm vermeldet die Magdeburger Feuerwehr für Mittwoch: Ein Jugendlicher hatte einen Brand im Hauswirtschaftsraum des Schulgebäudes der Goethe-Sekundarschule an der Helmstedter Straße gemeldet. Der Anrufer habe den Sachverhalt so realistisch geschildert, dass die Leitstelle einen Einsatz auslöste.

Vor Ort konnten die Feuerwehrleute dann aber keinen Brand finden. In der Küche des Hauswirtschaftsraumes wurden zu diesem Zeitpunkt lediglich Plätzchen gebacken. Der Anruf wurde durch die Polizei zurückverfolgt, die Ermittlungen nach dem Täter laufen, heißt es in der Mitteilung der Feuerwehr.

Im Einsatz zum Fehlalarm waren insgesamt 16 Einsatzkräfte aus den beiden Wachen der Magdeburger Berufsfeuerwehr und acht Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Ottersleben. Zum vermeintlichen Brand ebenfalls angerückt waren zudem ein Notarztwagen und zwei Rettungswagen mit insgesamt sieben Einsatzkräften. Zur Absicherung waren zudem sieben Polizeibeamte vor Ort.

Dieser Aufwand könnte dem Verursacher des Fehlalarms vom Mittwoch teuer zu stehen kommen. Zum einen muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, die im Strafgesetzbuch beschrieben sind und die bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen können.

Zum anderen muss der Auslöser des Fehlalarms mit einer hohen Rechnung rechnen. Was den Einsatz der Feuerwehr angeht, so liegen dieser die von der Stadtverwaltung festgeschriebenen Kostensätze zu Grunde. Zwar heißt es in der entsprechenden Satzung: "Der Einsatz der Feuerwehr der Landeshauptstadt Magdeburg ist bei Bränden, Notständen und Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus Lebensgefahr unentgeltlich." Weiter unten allerdings ist aufgelistet, wer in den anderen Fällen zahlt. Und dort heißt es eindeutig: "Kostenersatzpflichtig im Falle des Ausrückens (...) ist derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig grundlos den Einsatz der Feuerwehr auslöst."

Die Satzung sieht ab der fünften Einsatzminute die Berechnung der ersten halben Stunde vor, ab der 35. Minute der ersten Stunde. Die Gebühren für den Einsatz sind im Amtsblatt der Stadtverwaltung veröffentlicht worden. Zum einen beträgt der Stundensatz pro Feuerwehrmann 58 Euro. Hinzu muss der Einsatz von Fahrzeugen und Geräten abgegolten werden. Bei diesen unterscheidet die Verwaltung genau danach, um welche Technik es sich handelt. So kostet das Einsatzleitfahrzeug pro Stunde 36 Euro, die mobile Leitstelle 429 Euro. Ein Löschfahrzeug gibt es für 100 Euro, eine Drehleiter für 139 Euro. Teuer der Einsatz am Wasser: Als Kostenersatz für den Gerätewagen der Wasserrettung werden 355 Euro und für das Rettungsboot 79 Euro angesetzt. Den höchsten Satz hat das Gerät für den Einsatz bei Gefahrstoffen: in der Kostenliste ist der Abrollbehälter der Schnelle-Einsatz-Gruppe mit 1987 Euro pro Stunde veranschlagt.

Wie Polizeisprecherin Christin Penger informiert, wird die Polizei eine gesonderte Rechnung stellen.