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Bebauungsplan südlicher Breiter Weg Wettbüros und Bordelle sind verboten

Die Abrissbagger sind bereits im Einsatz, jetzt liegt ein erster Bebauungsplan-Entwurf dazu vor, wie der Breite Weg zwischen Danz- und Keplerstraße im Groben zukünftig aussehen soll. Indes fordert der Architektenverein einen Wettbewerb für das Areal.

Von Peter Ließmann 03.05.2014, 03:21

Magdeburg l Bordelle, Peepshows, Spielhallen und Wettbüros sind verboten im neuen Quartier im Breiten Weg zwischen Danzstraße und Keplerstraße. Die könnten einen Straßenzug "herunterziehen", weil deren Fassaden-Werbung zu aggressiv und Schaufenster meist verhüllt seien. So ein Erscheinungsbild verdränge anderen, gewollten Handel und Wandel. "Trading-Down-Effekt" nennen Stadtplaner so etwas, zu Deutsch "den Handel herunterziehend". Diese Regelung ist Bestandteil eines Entwurfs für den Bebauungsplan "Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße". Darin ist auch vermerkt, dass Tankstellen und Gartenbaubetriebe ebenfalls nicht erlaubt seien, weil sie zu viel Platz brauchten. Anfang dieser Woche lag der B-Plan-Vorentwurf in der Magistratsrunde des Oberbürgermeisters auf dem Tisch, am kommenden Donnerstag, 8. Mai, steht er im Bauausschuss des Stadtrats auf der Tagesordnung. Dass der Vorentwurf jetzt schon auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden kann, hat seinen Grund. Man wolle die Öffentlichkeit frühzeitig informieren und auf dem Laufenden halten, da es sich um ein exponiertes Stück Innenstadt handele, das neu gestaltet werden soll. Auch eine Bürgerversammlung dazu sei geplant, so Baubeigeordneter Dieter Scheidemann.

Rund 3,4 Hektar Fläche sollen neu beplant und vor allem auch bebaut werden.

Wohnungen, Geschäfte, aber keine Parkplätze

Ziel ist es dabei, die zurzeit dort vorhandene "gleichförmige Wohnstruktur" in eine "innenstädtische Mischnutzung" umzugestalten. Im Klartext: Wenn die DDR-Plattenbauten abgerissen sind, sollen dort wieder Wohnungen, aber vor allem auch Geschäfte und Büros entstehen. Festgelegt ist, dass die Gebäude zukünftig näher an die Straßenkante rücken und im Erdgeschoss Richtung Straße Geschäfte und möglichst auch Gaststätten gebaut werden.

Weitere Eckdaten des Entwurfs:

- Zusätzliche Parkplätze dürfen nicht gebaut werden, was die Bauherren zwingt, die zukünftigen Anwohnerparkplätze unter die Erde zu verlegen.

- Der Baumbestand (Kastanien) vor den Plattenbauten ist zwar als Allee geschützt, geprüft wird aber, ob die Neuplanung (als Geschäftsstraße) als wichtiger (übergeordnet) eingestuft werden kann.

- Gebaut werden dürfen Kneipen und Gaststätten, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels und Pensionen und auch Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 1200 Quadratmeter Geschossfläche.

- Wohnungen sind erst ab dem ersten Obergeschoss zulässig.

- Die Gebäude müssen im Kerngebiet zwischen 16 und 22 Meter hoch sein, im Mischgebiet zwischen 12 und 21 Meter (Unter-Ober-Grenze).

- Im Planungsgebiet darf immer nur 80 Prozent der Fläche bebaut werden, 20 Prozent müssen als "Freiraum" unbebaut bleiben. Bei Tiefgaragen müssen die "Dächer" begrünt werden.

- Zwischen den Gebäuden dürfen keine Baulücken gelassen werden (geschlossene Bauweise), das historische Stadtbild soll so nachempfunden werden.

- Geh- und Radwege werden gesondert geplant.

- Der Straßenverlauf der Leibnizstraße (östliche Begrenzung des Plangebietes) soll wieder Richtung Dom geöffnet werden.

- Vor der Bebauung muss das Gelände archäologisch begutachtet und es muss auf Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg untersucht werden.

Der Architekten- und Ingenieurverein Magdeburg fordert in einer ersten Stellungnahme zum Bebauungsplan-Vorentwurf, dass für die Bebauung dieses sehr sensiblen Innenstadtbereichs ein Architektenwettbewerb zwingend sei. Sonst sei zu befürchten, dass "eher Mittelmaß" dort entstehe. Nur eine architektonisch anspruchsvolle und attraktive Bebauung werde diesem Innenstadtbereich gerecht.