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Streit über Preiserhöhung Mindestlohn entzweit Magdeburger Taxifahrer

05.06.2014, 03:18

Magdeburg l Die Umsetzung des Mindestlohns treibt offenbar einen tiefen Riss durch das Magdeburger Taxigewerbe. Gestern tagte der Stadtverband der Taxifahrer. Auf der Tagesordnung stand die Abstimmung über eine massive Erhöhung der Taxigebühren ab 2015 (Volksstimme berichtete). Entgegen anders lautenden Ankündigungen tagte der Verband geheim. Ergebnisse wurde nicht verkündet.

Nach Informationen der Volksstimme gibt es tiefe Uneinigkeit darüber, wie mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro umgegangen werden soll. Bei der Taxigenossenschaft, in der die Mehrheit der Magdeburger Taxifahrer mit mehreren Fahrzeugen organisiert ist, geht man von einer Preissteigerung von 30 Prozent ab 2015 aus. Vor allem die Einzelunternehmer sehen das anders. Beide Gruppen sind aber im Stadtverband und müssen sich auf einen Tarif einigen. Ist das geschehen, muss der neue Tarif bei der Stadt beantragt werden. Die neuen Preise sind dann für alle 150 Magdeburger Unternehmer - egal ob mit oder ohne Angestellte - bindend.

Derzeit kostet eine Fahrt in Magdeburg 2,80 Euro Grundtarif. Hinzu kommen 2,60 Euro für den ersten Kilometer und 1,60 Euro für jeden weiteren Kilometer. Mit der Tarifanpassung würde der Grundtarif bei 3,60 Euro liegen, 3,60 für den ersten Kilometer und 2,10 Euro für jeden weiteren. Bis zum Jahresende muss der neue Satz stehen, weil dann auch die Taxameter geeicht werden.

In Deutschland gibt es viele unterschiedliche Tarifzonen. Das führt dazu, dass die Preisschraube auch unterschiedlich stark angezogen werden wird. 30 Prozent Entgelterhöhung reichen dann vielleicht in Magdeburg. "Aber in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder aber auch im Bayerischen Wald gibt es Regionen, da wären möglicherweise 90 Prozent nötig", hatte Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP), gesagt.

Kritik kommt unterdessen auch von der Industrie- und Handelskammer Magdeburg (IHK). So fordert etwa IHK-Verkehrsexperte Wolfgang Mihlan Übergangsfristen für die Umsetzung des Mindestlohns von zwei Jahren. So könne sichergestellt werden, dass zeitgleich mit den gestiegenen Löhnen flankierende Tariferhöhungen umgesetzt werden, um die Kostensteigerungen abzufangen.