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Jagderlaubnis Halali-Alarm am Barleber See

In einem kleinen Stück Wald am Nordufer des Barleber Sees darf gejagt
werden. Dieser Umstand sorgt für Unmut in der benachbarten
Anglersiedlung. Deren Vorstand und auch die Stadt erklären: "Alles hat
seine Ordnung."

Von Stefan Harter 24.07.2014, 03:19

Magdeburg l Klaus-Werner Schröder ist in großer Sorge. In Nachbarschaft zu seinem Bungalow in der Anglersiedlung Barleber See e.V. darf nämlich gejagt werden. Und das könne doch in einem Naherholungsgebiet nicht angehen, findet er. Dabei gehe es nicht nur um seine persönliche Sicherheit, sondern u.a. auch um die der Kinder und Jugendlichen, die regelmäßig im Jugendbegegnungszentrum untergebracht sind. Das liegt auf der anderen Seite des über 7 Hektar großen Wäldchens, das von Barschweg, Seeweg, Jasminweg und der Straße Am Mittellandkanal umgrenzt wird.

"Die gehen doch auch mal auf Nachtwanderung durch den Wald. Und wenn da nun jemand mit der Flinte sitzt?", erklärt er. Zudem könne ein angeschossenes Wildschwein zu einer großen Gefahr werden, führt er als weitere Begründung gegen die Jagd an. Auch wenn nur im Winter gejagt würde, wäre es gefährlich, da die Bungalows teilweise das ganze Jahr über genutzt werden. "Ich bin ganz empört", sagt er weiter.

Im Jugendbegegnungszentrum will man hingegen nichts weiter davon wissen. Man sehe keine Gefahr, heißt es nur auf Nachfrage. Zudem ist die Jagd-erlaubnis auch keine neue Erfindung, sondern bereits seit drei Jahren in Kraft. Und zwar auf Betreiben der Anglersiedlung selbst, wie deren Vorstandsvorsitzender Harald Bernutz der Volksstimme bestätigt. "Es wurde darüber ganz ordentlich abgestimmt", sagt er. Einmal im Jahr gibt es eine Mitgliedervollversammlung der Kolonie. Auf denen wurde in den vorigen Jahren auch über die Jagderlaubnis abgestimmt. Und das Ergebnis fiel bislang eindeutig aus.

Um Wildschweine von der Siedlung fernzuhalten, wurde die Erlaubnis somit bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt. Und auch bewilligt, wie Rathaussprecher Michael Reif auf Volksstimme-Nachfrage bestätigt: "Ja, für eine Fläche in der Nähe der Anglersiedlung, die zu deren Eigentum gehört, gibt es für 2014 eine Jagdausübungserlaubnis."

Diese befristete Erlaubnis gelte ausschließlich für die Schwarzwildjagd. Da alle erlegten Tiere angezeigt werden müssen, kann Reif zumindest für dieses Jahr Entwarnung geben. "Der unteren Jagdbehörde wurde bislang kein Abschuss gemeldet", erklärt er.

Dafür ging im Amt jedoch eine Beschwerde über die Jagderlaubnis von einem Mitglied der Anglersiedlung ein. In den Anträgen hatte der Vorstand stets darauf verwiesen, dass die Grundstückseigentümer der Siedlung über den Antrag abgestimmt und die Bejagung für richtig empfunden hätten. Somit handelte die Jagdbehörde aus Sicht der Stadt im Interesse der Eigentümergemeinschaft. "Selbstverständlich hat diese auch das Recht, ihren Antrag zurückzuziehen", stellt Michael Reif fest. Dann würde die Erlaubnis kurzerhand aufgehoben. Am kommenden Sonnabend besteht dazu die Chance, denn dann steht die Mitgliedervollversammlung 2014 an. Und ein Tagesordnungspunkt ist die "Jagdbewirtschaftung unserer Flur".

Klaus-Werner Schröder sucht sich derweil Unterstützer. Auf offene Ohren stieß er damit bei Frank Richter, Vorsitzender der Bungalowsiedlung Barleber See Magdeburg-Nord e.V. Er kannte den Sachverhalt bis dato noch gar nicht. "Ich halte es aber für völlig daneben, in einem Naherholungsgebiet, wo Kinder spielen, jagen zu dürfen", sagt er. In unmittelbarer Nähe zu Menschen sei das viel zu gefährlich. Zudem sei der Wald Gemeinschaftseigentum aller 273 Eigentümer am Nordufer, die alle somit Mitspracherecht in solchen Fragen haben sollten.