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Polizeikontrolle Gammelfleisch auf der Autobahn 2

Von Martin Rieß 31.07.2014, 11:54

Magdeburg l So richtig funktioniert hat da die Kühlung nicht: Die Autobahnpolizei hat am Dienstag auf der Bundesautobahn 2 im Bereich der Landeshauptstadt gegen 15.50 Uhr einen für Kühltransporte genutzten Kleintransporter gestoppt und kontrolliert. Das im Fahrerhaus eingebaute Thermometer, mit dem die Kühltemperatur auf der Ladefläche kontrolliert wird, zeigte einen Wert von plus 14 Grad Celsius an.

Bei der Kontrolle der Ladung stellten die Beamten folgerichtig fest, dass diese komplett angetaut und ein Eindrücken von bis zu fünf Zentimeter möglich war. Die Polizisten zogen die Lebensmittelüberwachungsbehörde hinzu, deren Mitarbeiter wiederum feststellten, dass die komplette Ladung nicht mehr für den Verzehr geeignet ist. Die Waren wurde sichergestellt, die Ladefläche versiegelt und das Fahrzeug nach Berlin zurückgeschickt. Der Kleintransporter war auf der Fahrt nach Hannover. Auch die Lebensmittelüberwachung Berlin wurde über den Vorfall informiert.

Frischware und Gefriergut, deren Haltbarkeit von der dauernden Kühlung vom Produzenten bis hin zum Verbraucher abhängig ist, müssen ununterbrochen gekühlt werden – so sieht es in Deutschland der Gesetzgeber vor. Damit soll verhindert werden, dass die Lebensmittel unterwegs verderben und es im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Schäden beim Konsumenten kommt. Die Vorschriften regeln dabei auch, bei welchen Temperaturen zum Beispiel Fleisch transportiert werden darf. Tiefgekühltes Fleisch und tiefgefrorener Fisch müssen demnach ohne Unterbrechung auf minus 18 Grad Celsius gekühlt werden. Für Frischfleisch muss eine maximale Temperatur von 4 Grad, für Milch und Molkereiprodukte von 8 Grad sichergestellt werden.

Auch für andere Lebensmittel gibt es übrigens genaue Regelungen: Schokolade muss zwischen 15 und 18 Grad transportiert werden. Für Obst und Gemüse sind je nach Art unterschiedliche Temperaturen sicherzustellen.