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Stadtrat Magdeburg Angeln erlaubt am Wasserfall

Die Elbe am Cracauer Wasserfall ist beliebtes Ziel für Angler. Doch das
Fischen nahe der Brücke sei mitunter nicht "waidgerecht", merkt der
ehemalige Stadtrat Josef Fassl an. Der Verwaltung jedoch sind keine
Verstöße gegen das Fischereigesetz in dem Gebiet bekannt.

Von Anja Jürges 02.08.2014, 03:18

Magdeburg l Angler am Cracauer Wasserfall verstoßen gegen die Grundsätze der Fischerei, formuliert Josef Fassl in einer öffentlichen Anfrage an die Stadt. Der ehemalige Stadtrat der Fraktion Die Linke/Menschenrechte, Tier- und Naturschutz fragt Anfang Juni, ob der Verwaltung Fälle sogenannten nicht "waidgerechten" Angelns bekannt sind. Der Ordnungsbeigeordnete Holger Platz verneint, ebenso die Frage nach Angelverbotsschildern.

Nicht "waidgerecht" heißt in Fassls Begründung zum einen Angeln auf Betriebsgelände, dessen Betreten verboten sei. Zudem diene das Wehr als Fischstufe und auch dort sei Angeln nicht waidgerecht. "Auch das Angeln von der Brücke aus widerspricht den Regeln, die beim Angeln zu beachten sind", schreibt Fassl. Er fragt deshalb: "Weshalb wurden bislang noch keine Schilder aufgestellt: Angeln verboten?"

In einer öffentlichen Stellungnahme antwortet Platz, die Verwaltung habe bislang nichts dergleichen festgestellt. Er schreibt: "Auch vergleichbare Hinweise oder Beschwerden zu dieser Thematik liegen nicht vor." Dennoch plane der Außendienst im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kontrollen.

Verbotsschilder am Cracauer Wasserfall hält die Verwaltung weder für sinnvoll noch für notwendig. "Es kann nicht unterstellt werden, dass sich Angler allgemein mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Fischereiausübung nicht auskennen und daher per Schild hierzu aufgefordert werden müssen", so Platz dazu.

Laut "Fischereirecht in Sachsen-Anhalt" von Dietrich Meyer-Ravenstein könnte die Fischereibehörde jedoch im Einzelfall das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten. In dem Fall würde ein Verbotsschild darauf hinweisen. Da es ein solches weder am Cracauer Wasserfall noch an der Brücke gibt, ist waidgerechtes Angeln dort grundsätzlich erlaubt.

Die Oberste Fischereibehörde definiert "waidgerecht" mit den "Grundsätzen der Fischerei". Sprecher Detlef Thiel erklärt: "Dazu gehören zum Beispiel die Gebote, Fischen unnötige Qualen zu ersparen, sie als Geschöpfe der Natur zu achten und ihnen ein Maximum an Chancen zu lassen." Zum Fischen sei zudem nur befugt, wer einen Fischereischein besitzt. "Verstöße gegen die Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro bestraft werden", sagt Thiel.