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Feuer an der Schweriner Straße Brandstifter muss in den Maßregelvollzug

06.08.2014, 03:24

Magdeburg l Dass Klaus-Dieter B. die Tat begangen hat, war von Anfang an wahrscheinlich. Der 58-jährige Magdeburger hatte noch in der Tatnacht im März dieses Jahres zugegeben, das Feuer in einem Keller eines Mehrfamilienhauses an der Schweriner Straße gelegt zu haben. B. hatte sich noch in der Tatnacht gestellt. Einem ärztlichen Bericht zufolge war B. alkoholisiert (1,49 Promille).

In der Verhandlung vorm Landgericht Magdeburg ging es am gestrigen Dienstag also nur noch um das Strafmaß. Während die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus forderte, plädierte die Verteidigung auf Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Was war in der Tatnacht passiert? Klaus-Dieter B. wurde an jenem Tag aus dem Krankenhaus entlassen. Seit Jahren ist B. alkoholabhängig, startete mehrere Behandlungen. Laut einer Sachverständigen zeigt B. aufgrund seiner Alkoholsucht psychische und physische Störungen.

Während des Krankenhaus-Aufenthaltes hatte B. seine Wohnung einer Bekannten überlassen. Als B. an jenem Tag aus der Klinik zurückkehrte, sei er nach eigenen Angaben nicht in seine Wohnung gekommen. "Der Schlüssel hat nicht mehr gepasst", sagte er vor Gericht. In der Wohnung habe er aber seine Bekannte gehört, die gemeinsam mit anderen Männern eine Party gefeiert haben soll. Beides sollte sich im Verfahren als unglaubwürdig herausstellen. Denn Polizeibeamte konnten mit dem Schlüssel die Wohnung öffnen. Dort fanden sie allerdings keine Spurenreste einer Party.

B. verließ das Haus und beschloss daraufhin, in der Stadt ein paar Bier zu trinken. Laut Vernehmungsprotokoll der Polizei sollen es zwischen zehn und 15 Flaschen gewesen sein. Alkoholisiert kehrte B. dann zu seiner Wohnung zurück. Wieder kam er nicht herein. Wieder hörte er Stimmen.

Aus Wut darüber sei er dann in seinen Keller gegangen und habe dort Paper angezündet - wohl wissend, dass in dem Haus noch andere Leute wohnen. Während das Feuer sich langsam ausbreitete, habe er den Tatort verlassen. Erst, als er die Sirenen der Feuerwehr hörte, sei er wieder umgekehrt. "Ich hatte ein schlechtes Gewissen", sagte er. Vor Ort habe er sich dann der Polizei gestellt. Bei dem Brand im März wurde niemand verletzt. Die Feuerwehr konnte damals verhindern, dass die Flammen auch auf obere Stockwerke übergreifen. Der Sachschaden wurde mit ungefähr 20 000 Euro angegeben.

Bereits ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten war zu dem Schluss gekommen, dass die Möglichkeit besteht, dass B. schuldunfähig ist, er aber weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit sei. Auch ein neues Gutachten kam zu diesem Schluss. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. B. wird wegen Schuldunfähigkeit und Wiederholungsgefahr nun im Maßregelvollzug untergebracht.