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Imbiss im Fußballstadion Friedens-Chance im Würstchenkrieg

Der Streit um die lukrative Versorgung von Stadionbesuchern bei FCM-Heimspielen schwelt noch immer. Vor dem Oberlandesgericht gab es jetzt ein interessantes Urteil.

Von Rainer Schweingel 30.08.2014, 03:17

Magdeburg l Der Stadionbesucher merkt zwar nichts mehr vom einstigen "Würstchenkrieg" um die Imbissversorgung in der MDCC-Arena. Wer dort zu Gast ist, bekommt Bier und Bulette, als wäre nie etwas gewesen. Allerdings: Hinter den Kulissen tobt der "Würstchenkrieg" noch immer. Die Fronten zwischen der Messe- und Veranstaltungs GmbH Magdeburg (MVGM) als aktuellem Stadionbetreiber und dem gekündigten Imbissversorger Thomas Reiche (CCM) aus Leipzig verlaufen dabei so hart, dass nur vor Gericht miteinander gesprochen wird.

Das Oberlandesgericht hatte auf Antrag des Imbissversorgers jetzt zu entscheiden, ob eine Option auf mehrjährige Verlängerung des Vertrages durch den Caterer Thomas Reiche gezogen werden konnte. Reiche sagt selbst über diese Option: "Die war im Vertrag schwammig formuliert." Nach Volksstimme-Informationen stand sinngemäß in der Klausel, dass sich beide Seiten auf eine Fortführung des Vertrages verständigen sollten. "So etwas ist doch aber keine Option, wenn ich sie nicht einseitig ziehen kann", meinte Reiche und klagte.

Jede Partei legte die Optionsklausel für sich aus

Die MVGM bzw. der Vorgängerbetreiber als Stadionbewirtschafter hatte diese Klausel jedoch für sich ausgelegt und den Versorger letztlich sogar per Räumungsklage aus dem Stadion geworfen. Das Oberlandesgericht bestätigte nun ein Urteil des Landgerichtes. Ergebnis: Die Räumungsklage war rechtens. Gerichtssprecher Henning Haberland: "Der Senat hat die Berufung der Catering-Company-Magdeburg gegen ein Räumungsurteil des Landgerichts Magdeburg zurückgewiesen." Damit konnte die MVGM im Dauerstreit mit dem Versorger einen Teilsieg einfahren.

In einem zweiten Berufungsverfahren erhielt der Versorger jedoch in Teilen Recht. Dabei ging es um wechselseitig erbrachte, aber nicht vergütete Leistungen nach Beginn des juristischen Tauziehens. Nach Volksstimme-Informationen muss die MVGM demnach 128500 Euro an den Caterer zahlen. MVGM-Geschäftsführer Steffen Schüller, der den Streit von seinem Vorgänger übernahm, beteuert jedoch: "Der MVGM entstehen keine zusätzlichen Kosten. Das Geld war kalkuliert. Es ist zum Teil schon bezahlt oder wird in der Rücklage bereitgehalten."

Interessant ist nun, wie es nach dem Urteil weitergeht. Revision wurde nicht zugelassen. Die Parteien können allerdings Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Ob es dazu kommt, ist offen. Die Frist beginnt vier Wochen nach Zustellung des Urteils.

Caterer Thomas Reiche kann sich trotz der Streitigkeiten eine Zusammenarbeit noch vorstellen. "Ich habe das Urteil abgewartet und werde auf die MVGM zugehen und abklopfen, ob wir noch etwas gemeinsam im Stadion machen können. Mein erstrittenes Geld brauche ich nicht und würde es gern als Startkapital für eine neue Zusammenarbeit einbringen."

MVGM-Geschäftsführer Steffen Schüler: "Zu Gesprächen sind wir grundsätzlich immer bereit. Für das Catering im Stadion gibt es aber keinen Bedarf. Dort haben wir mit anderen Partnern klare Verträge geschlossen."

Versorgung im Stadion bleibt gesichert

Man darf also gespannt sein, ob auf den "Würstchenkrieg" nun ein Nichtangriffspakt oder gar ein Frieden folgt.

So oder so muss der FCM-Fan im Stadion aber zumindest am Imbissstand nicht hungern: Im Stadion gibt es derweil weiterhin Bier und Buletten von anderen Versorgern - auch am Sonntag gegen Meuselwitz.