1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Die Einbrecher immer im Visier

Festung Kleingarten Die Einbrecher immer im Visier

Von Jana Heute 15.09.2014, 03:24

Magdeburg l Mehr als 800 Einbrüche in Magdeburger Kleingartenanlagen allein im vorigen Jahr und es werden kaum weniger. Immer mehr Kleingärtner wollen sich deshalb besser vor Langfingern schützen, die laut Schilderung von Polizeisprecher Marc Becher bei ihren Raubzügen alles mitgehen lassen, was von Wert ist: Technische Geräte, Gartenausrüstung, Bargeld. Aber auch Lebensmittel und Alkohol werden gern "mitgenommen". Hinzu kommen die Sachschäden, wobei sich die Täter stets gewaltsam durch Aufhebeln der Tür oder Fenster Zutritt verschaffen.

Das will der Magdeburger Kleingärtner Martin Neumann (*) erst gar nicht erleben und hat vorgebeugt. Das wiederum brachte ihm jede Menge Ärger mit seinem Gartennachbarn ein. Neumann hat aus Angst vor Einbrechern vor einiger Zeit zwei Kameras an seiner Gartenlaube im Norden der Stadt angebracht. Doch das gefiel dem Nachbarn überhaupt nicht. "Er hat sich beim Vorstand beschwert, ich würde ihn überwachen", berichtet der langjährige Hobbygärtner der Volksstimme.

Neumann hat nicht mal echte Kameras angebaut, sondern nur Attrappen. Doch das konnte den erbosten Gartennachbarn nicht beruhigen. Noch immer ist der Streit nicht ausgestanden.

"Fakt ist, man darf, aber es hört am Gartenzaun auf."

Der eigene Garten: eine Festung mit Dauerüberwachung per Kamera? In Zukunft dürfte es deswegen vermutlich häufiger dicke Luft zwischen Gartennachbarn geben.

Die Technik wird immer ausgefeilter und ist schon bezahlbar. Sowohl Polizei als auch der Kleingartenverband haben für derlei "Schutzmaßnahmen" durchaus Verständnis. "Das Sicherheitsbedürfnis ist nicht mehr wegzudiskutieren", heißt es dazu aus dem Magdeburger Stadtverband der Gartenfreunde.

Ein Mittel zum Selbstschutz sei durchaus auch die Videoüberwachung. Das sei rechtlich unstrittig, überwacht werden dürfe aber nur innerhalb der eigenen Persönlichkeitssphäre, und selbst da nur unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte Dritter, also Besucher oder Gäste. So sieht es auch die Polizeibehörde in Magdeburg. Ein Haus- bzw. Gartenbesitzer darf eine Videokamera installieren. "Fakt ist, man darf das, aber es hört am Gartenzaun auf", betont Polizeisprecher Marc Becher. Es sollte aber auch gute Gründe für die Überwachung geben, zum Beispiel, weil schon öfter eingebrochen wurde, erklärt Becher.

Das dürfte so schwer nicht sein, sind doch Kleingärten der Stadt permanent im Visier potenzieller Langfinger. 2012 wurde 465-mal in Gartenanlagen eingebrochen, 2013 waren es 834-mal. Und bis Ende August lag die Zahl auch schon bei 339 betroffenen Anlagen.

Wer sich aber zum Einsatz einer Videokamera entscheidet, müsse, so Marc Becher, mit einem Schild darauf hinweisen, dass es eine Kamera gibt. Die Kamera darf dann aber auch nur auf diesen Bereich gerichtet sein. Was gar nicht gehe: "Dass Sie auch die Straße vor dem Haus/Garten, den Gehweg oder sogar die Häuser auf der anderen Seite ins Visier nehmen."

Sicherlich könne Videotechnik abschrecken oder auch Täter im Nachhinein überführen. "Ein Allheilmittel ist es aber nicht", betont der Polizeisprecher. Der Einbrecher könne sich leicht maskieren, die Technik zerstören oder aufgrund der Videotechnik von einem "lohnenden Bruch" ausgehen. Frei nach dem Motto, wer Videokameras vorm Haus oder Garten hat, wird auch einen Grund dafür haben. Hier müsse jeder Eigentümer die Vor- und Nachteile und die Höhe der Kosten für sich selbst kalkulieren, so Marc Becher.

Einen Vorteil von Videotechnik für die Abschreckung der Täter sieht aber durchaus auch der Verband der Gartenfreunde Magdeburg. Rechtlich gestalte sich die Sache indes schon schwieriger, heißt es von dort.

Länderübergreifende Regelungen gebe es nicht, dafür aber eine Reihe von Urteilen zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten, weil der Nachbar oder ein Fremder sich beobachtet oder unzulässig überwacht fühlt. Für die Überwachung des Eigentums gelten auch in einem Kleingarten klare Spielregeln: So muss - wer da fleißig filmt und überwacht - nachweisen können, dass er öffentliche Wege und Plätze sowie den Nachbarn nicht gleich mit im Visier hat. Umgekehrt heißt dies, der Nachbar kann verlangen, dass die Überwachungskamera (und das gilt selbst für Attrappen) auf Positionen außerhalb seines Grundstücks ausgerichtet werden muss.

Das werde durchaus auch Lesart bei Schiedssprüchen, in denen Kleingärtner den Ausschluss von Beobachtungen durch einen Nachbarn fordern, heißt es weiter vom Stadtverband, unter dessen Dach sich momentan 232 Gartenvereine befinden.

"Schon zahlreiche Urteile, weil Nachbarn sich beobachtet fühlen"

Bisher seien derlei Streitfälle in Magdeburg aber kaum bis vor das Gericht gegangen. Dennoch lautet der unbedingte Rat an alle Kleingärtner: Wenn der Nachbar die Ausrichtung einer Kamera allein auf das Grundstück des Kamerabetreibers fordert, dann sollte man dem nachkommen, will man Rechtsstreitigkeiten vermeiden. "Manchmal hilft aber schon, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen", so ein Sprecher des Kleingartenverbandes.

(*Name des betroffenen Kleingärtners von der Redaktion geändert)