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Vorstoß aus der Kommunalpolitik Bundesländer sollen für herrenlose Immobilien zahlen

Von Martin Rieß 25.10.2014, 10:14

Magdeburg l Vor wenigen Tagen hat der Magdeburger Baudezernent Dieter Scheidemann im Namen des Netzwerks mitteldeutscher Planungsdezernenten mit Mitgliedern von Eisenach bis Dresden ein Schreiben an den Bauausschuss des Deutschen Städtetages abgesendet.

Anlass ist das Aneignungsrecht, das den Ländern zusteht. Hintergrund: Nach Paragraf 928, Absatz 1, des Bürgerlichen Gesetzbuches können Immobilieneigentümer gegenüber dem Grundbuchamt auf ihr Eigentum verzichten - zum Beispiel, weil sie es sich nicht mehr leisten können. Die Immobilie ist dann herrenlos. Nach Absatz 2 des gleichen Paragrafen hat allein das Bundesland das Recht, sich das Grundstück anzueignen - um es beispielsweise selbst zu nutzen oder zu verkaufen. Der Kritikpunkt der Kommunen: Solange das Grundstück herrenlos ist, werden keine Abgaben fällig.

Dieter Scheidemann erläutert die Position der Kommunen: "Dies ist aus unserer Sicht unbillig, da das Land durch den Verkauf Gewinne erwirtschaften kann." Der Wunsch der mitteldeutschen Kommunen: Die Abgabenfreiheit sollte mit Änderungen an der Gebührenordnung abgeschafft werden. Neben Abgaben für Straßenreinigung oder Straßenausbau sind es vor allem die Grundsteuern, auf die die Städte hoffen.

Der Vorstoß dürfte es allerdings schwer haben, durchgesetzt zu werden. Denn auch die Länder haben ein Mitspracherecht. Dieter Scheidemann: "Immerhin haben wir dann aber auf einen Missstand hingewiesen."

In den vergangenen Jahrzehnten ist an einer Reihe von Häusern nichts oder nur das Notwendigste getan worden. Dies hat dazu geführt, dass in Magdeburg eine Reihe von Häusern bedroht ist. Mit einer Liste gefährdeter Gebäude, einem sogenannten Schrott-Immobilienkataster, versucht die Stadtverwaltung, einen Überblick über die Situation zu schaffen. Anhand einer Reihe von Merkmalen wie zum Beispiel dem Zustand der Fenster, dem Zustand des Daches und der Verkehrssicherheit werden die Gebäude kategorisiert. Wo möglich, wird Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Bei herrenlosen Immobilien oder wo der Eigentümer unbekannt ist, bleibt die Stadt auf den Kosten zum Beispiel für einen Notabriss sitzen.