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"Desolater Zustand" Sieverstorstraße: Verfall geht weiter

Auch das Nachbarhaus der zwangsabgerissenen Sieverstorstraße 42 ist
baufällig. Ein Teilabriss der Giebelwand war aufgrund des Zustands
notwendig. Der Eigentümer kann nun die Wand wieder aufmauern oder den
Abriss beantragen.

Von Stefan Harter 07.11.2014, 02:16

Alte Neustadt l Während die Hausnummer 42 inzwischen ein großer Schutthaufen und damit Geschichte ist, steht das Nachbarhaus Nummer 43 noch. Doch klafft auf der Ostseite eine riesige Lücke in der Giebelwand, die sich über zwei Etagen und den Dachstuhl ausdehnt. Im Inneren stützen Stahlpfeiler die Geschossdecken. Was auf den ersten Blick wie ein vermeintliches Versehen des Abrissunternehmens aussieht, entpuppt sich bei genauerem Nachfragen jedoch als gewollt.

Eigentümer trägt Schaden

Wie die Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra mitteilt, befand sich das Mauerwerk des Hauses Nr. 43 in einem "desolaten Zustand und erfüllte augenscheinlich nicht die Anforderungen, die an eine Mauerwerkswand gestellt werden". Da zudem Verankerungen der Giebelwand in den einzelnen Deckenebenen in erheblichem Umfang fehlten, sei es im Rahmen der Gefahrenabwehrmaßnahmen erforderlich gewesen, den Giebel Stück für Stück zurückzubauen.

Gefahr für Leib und Leben

Bereits im Vorfeld der von der Stadt als sogenannte Ersatzvornahme angeordneten Abrissarbeiten an der Nr. 42 habe ein Baustatiker auch die Nachbargebäude unter die Lupe nehmen wollen. Allerdings sei das nicht so einfach gewesen, weil ein Betreten der Dachgeschosse Gefahr für Leib und Leben bedeutet hätte. Darum konnte erst während der Arbeiten der Zustand per Hebebühne untersucht werden und die notwendigen Giebelsicherungen festgelegt werden

Den Schaden trägt der Eigentümer der Hausnummer 43 nun selbst, da sein Gebäude "nicht so errichtet wurde, dass es für sich allein standsicher ist", heißt es weiter von der Stadtverwaltung. Dennoch wäre es jetzt, nachdem die Wand teilweise entfernt worden ist, nicht einsturzgefährdet. Es stehe dem Eigentümer nun frei, den Giebel zum Erhalt des Gebäudes wieder aufzumauern oder bei der Denkmalschutzbehörde eine Zerstörungsgenehmigung für das Haus zu beantragen, sofern der Erhalt wirtschaftlich nicht mehr zumutbar sein sollte, erklärt Kerstin Kinszorra.