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Schutz vor Vogelgrippe Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg

27.11.2014, 13:19

Magdeburg (rs) In Magdeburg gilt ab sofort Stallpflicht für Geflügel. Anlassd sei der Schutz gegen die Geflügelpest/ Vogelgrippe, teilte die Stadtverwaltung mit.

Stallpflicht bedeutet, dass Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten sind, sagte ein Sprecher.

Bisher ist in Sachsen-Anhalt kein aktueller Fall eines Geflügelpest-Ausbruchs bei Wildvögeln oder Hausgeflügel bekannt.
Unabhängig von diesem aktuellen Geschehen sind alle Geflügelhalter generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten beim Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg, Lübecker Straße 32, 39090 Magdeburg, Telefon 0391/ 540 6233 anzumelden.