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Keine Temporegulierung im Kita-Bereich "Am Wochenende haben wir ein Problem"

Temporegulierung, Verkehrsberuhigung, öffentlicher Personennahverkehr -
Fragen in Bezug auf die Verkehrsprobleme in Beyendorf-Sohlen sind im
Rahmen einer Einwohnerversammlung von der Stadt aufgegriffen und mit
Bewohnern diskutiert worden.

Von Marco Papritz 28.11.2014, 02:13

Magdeburg l Der Wunsch nach Austausch mit der Stadt über die Problemzonen in Hinsicht auf den Verkehr im früheren Bördedorf ist vom Ortschaftsrat geäußert worden. Die Stadt stellte sich nun im Soziokulturellen Zentrum den Fragen zu Schwerpunktthemen. Ein Auszug.

Verengung in der Sohlener Hauptstraße

Hier fehlt ein Fußweg auf beiden Seiten. Bewohner wiesen darauf hin, dass Fahrzeuge aus Richtung Westerhüsen kommend mit zu hoher Geschwindigkeit die Straße befahren würden. Zudem würden jene nicht warten und Fahrzeuge aus dem Ortskern Sohlen kommend nicht gewähren lassen, wie dies eigentlich verkehrstechnisch geregelt sei. Mögliche Lösung: Verringerung der Fahrbahnbreite in diesem Bereich zugunsten eines Fußweges. Daraus würde sich ergeben, dass die Vorfahrtsregelung getauscht werde, da Fahrer aus Richtung Ortskern kommend auf ihrer Straßenseite nahe dem Kreuzungsbereich Sohlener Hauptstraße / Mittelstraße über eine Haltebucht verfügen würden, empfahl die Stadt.

Beyendorfer Dorfstraße

Ein Großteil von auswärtigen Fahrzeugfahrern halte sich nicht an Tempo 30, hieß es von Anwohnern. Zudem würde die Straße als Abkürzung zur Leipziger Chaussee genutzt. Problematisch sei der Fußwegbereich, der aus Sand bestünde und bei ungünstigen Wetterbedingungen nicht begehbar sei. Die Frage nach der Möglichkeit zur Einrichtung einer Anliegerstraße wurde verneint, da "Straßen der Allgemeinheit gehören" würden, Beigeordneter Dieter Scheidemann. Für einen Ausbau der Straße stünde nur ein beschränkter Verkehrsraum zur Verfügung, hieß es von der Stadtverwaltung. Würde ein Gehwegbereich verbreitert, müsste die Straße einseitig verschoben werden.

Die Verbreiterung beider Gehwegbereiche sei nicht möglich. Ein Ausbau der Straße wäre mit Straßenausbaubeiträgen verbunden, Anlieger würden die Baumaßnahme anteilig bezahlen müssen. Ein normgerechter Ausbau sei mit einem Eingriff in die angrenzenden Grundstücke verbunden.

Tempo 30 an der Kita

Ein wichtiges Anliegen von Bewohnern ist die Regulierung der Geschwindigkeit des Fahrzeugverkehrs auf der Kreisstraße K 1226 in Höhe der Kindertagesstätte "Kleiner Maulwurf". Dies ist von der Unteren Straßenverkehrsbehörde abgelehnt worden, hieß es von der Stadt. Allerdings: Die Stellplätze im Kita-Bereich sollen anders gestaltet werden.

Busanbindung und Beyendorfer Zughalt

Eine Versorgung der Ortschaft und des westlichen Teils von Westerhüsen mit der Buslinie 58 der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, so ein MVB-Verkehrsberater. Dies gehe aus den vorliegenden prognostizierten Fahrgastzahlen hervor. Die Linie 66 ist seinerzeit wegen zu geringen Fahrgastaufkommens eingestellt worden. 2008 hat sich ein privater Busunternehmer an der Versorgung probiert, ist aber gescheitert. Am gegenwärtigen Zustand wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern. "Das ist traurig! Am Wochenende haben wir ein riesiges Problem, wenn wir in die Innenstadt möchten. Bördebusse fahren nur zu Schulzeiten", so eine Bewohnerin. Wie auch beim Zughaltepunkt Beyendorf, der sich auf einer möglichen Streichliste des Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA) wiederfand (Volksstimme berichtete), seien Nutzerzahlen ausschlaggebend für das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen, die kostendeckend arbeiten müssen, so Dieter Scheidemann: "Daher der Appell: Nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel."

Flugplatzausbau

Sollte der Flugplatz Magdeburg ausgebaut werden, kommt es zu einer Umverlegung der Bundesstraße (B) 71 (L 50). Die Leipziger Chaussee würde im weitestgehenden Bereich östlich in Richtung "Zum Anker" geführt und in Höhe des Maco-Möbelhauses in die Ottersleber Chaussee einmünden.

Aber: Ein Flugplatzausbau sei gegenwärtig nicht vorgesehen, so Scheidemann. Es besteht ein gültiger Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2000, an dem festgehalten wird und in dem die Veränderung enthalten ist. Die L 51 bleibt unverändert.