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Gutachten zu Baupfusch Im Balkonsturzfall soll Anklage erhoben werden

05.02.2015, 02:27

Magdeburg l Im Fall des abgestürzten Notbalkons einer Feuerleiter in Stadtfeld-Ost Mitte März vergangenen Jahres hat sich die Staatsanwaltschaft dazu entschieden, Anklage zu erheben. Das erfuhr die Volksstimme aus Justizkreisen. Das Gericht muss jetzt im Zwischenverfahren prüfen, ob die Anklage zugelassen wird und das Hauptverfahren eröffnet wird. Da die Anklage den Beschuldigten noch nicht zugestellt worden sein soll, könne die Staatsanwaltschaft sich auch noch nicht zur Identität des Beschuldigten und zum Inhalt äußern, hieß es auf Volksstimme-Nachfrage.

Bei dem Sturz aus 14 Metern wurden damals zwei junge Männer aus Magdeburg und eine Frau aus Dresden teilweise lebensgefährlich verletzt. Nach dem Unfall wurde eine Bauuntersuchung in Auftrag gegeben. Zum Inhalt wollte sich die Staatsanwaltschaft bislang nicht äußern. So soll untersucht werden, ob bei dem Bau des Notbalkons gepfuscht worden ist und somit fahrlässige Körperverletzung und Baugefährdung vorliegen. Die beiden Männer und die Frau haben trotz lebensgefährlicher Verletzungen den Unfall überlebt und wurden von der Polizei vernommen.

Ein Eisengestell hatte sich damals aus der Verankerung gelöst. Laut Ermittlern hielten sich die beiden Männer und die Frau gleichzeitig auf der Plattform auf. Der Sturz wurde durch im Hof geparkte Autos, auf denen die Plattform landete, abgefedert. Der Unfall weist Parallelen zu mehreren Unglücken in Köln auf (Volksstimme berichtete). Dort hielt um die Jahrtausendwende eine Serie ähnlicher Fälle die Stadt in Atem. Bei mehreren Abstürzen von Notbalkonen gab es Schwerverletzte und auch Tote. Damals hatten die Untersuchungen ergeben, dass in allen Fällen die Befestigungen der Notbalkone mangelhaft waren.