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Onlinepetition der Stadtverwaltung Magdeburg bekommt den digitalen Wutzettel

20.02.2015, 02:17

Magdeburg l Haben Sie ein Anliegen? Gegen wen richtet sich dieses Anliegen? Das sind Fragen, die auf einem digitalen Wutzettel stehen, den Magdeburgerinnen und Magdeburger bald auf der Internetseite der Landeshauptstadt ausfüllen können. Im Rathaus will man so mehr Bürgernähe schaffen. Doch das neue Petitionssystem ist komplizierter als es klingt.

Im Juni vergangenen Jahres war der Oberbürgermeister vom Stadtrat damit beauftragt worden, ein entsprechendes System einzurichten. Nun steht das Grundgerüst für die neue Seite. Nach Beratung im Ausschuss soll der digitale Wutzettel zur Abstimmung in den März-Stadtrat. Gibt der bei seiner Sitzung grünes Licht, soll die Seite bis spätestens Mitte/ Ende April online gehen.

Doch was für den Bürger eine Erleichterung darstellen soll, ist hinter den Kulissen ein komplizierter und aufwendiger Verwaltungsakt mit einem enormen Aufwand.

So soll das System funktionieren: Auf der Internetseite der Stadt (www.magdeburg.de) wird es ein Eingabeformular geben. Dort wird neben persönlichen Daten eingetragen, um was für ein Anliegen es sich handelt, an wen es sich richtet und was mit dem Anliegen erreicht werden soll. Ist diese Eingabe gespeichert und erst einmal abgeschickt, begibt sich der digitale Wutzettel in ein Bearbeitungssystem. Der Einreicher soll "innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Petition eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen bekommen", heißt es in einem ersten Testbericht.

Als Petition geht vieles durch: Es kann eine Empfehlung sein, künftig etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen, eine Bitte oder Beschwerde oder das Verlangen nach Korrektur einer Entscheidung. Die "e-Petition" soll laut Stadtverwaltung ein Ergänzungsangebot zum MD-Melder darstellen. Geht es "nur" um das Melden defekter Straßenlaternen, tiefer Schlaglöcher oder von wild entsorgtem Müll, soll dieser weiter genutzt werden.

Ist die "e-Petition" erst mal im System, wird eine Gewichtung des Anliegens vorgenommen. So muss beispielsweise geprüft werden, welche Stelle in der Verwaltung zuständig ist und welches Fachamt das dann bearbeitet.

Missbrauch der neuen Funktion soll laut Verwaltung nur schwer möglich sein: Die Einreichung einer e-Petition ist nur für Einwohner der Landeshauptstadt möglich. Eine "Mehrfacheinreichung" soll auch nicht möglich sein.