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Streit ums Wegerecht Zaun sperrt 52 Garagenbesitzer aus

Weil sich ein Eigenheimbesitzer und 52 Garageneigentümer nicht auf die Nutzung seines Weges einigen können, sperrt er sie kurzerhand mit einem Zaun aus. Nächste Woche landet der skurrile Streit vor Gericht.

Von Stefan Harter 09.05.2015, 03:17

Magdeburg l "Wenn Sie extremen Nachbarschaftsstreit sehen möchten, sollten Sie sich die Zielitzer Straße ansehen", schreibt Volksstimme-Leser Dieter Estedt. Und auch Gerald Foerstenberg berichtet von dem Fall, in dem "auf skurrile Weise vom Wegerecht Gebrauch gemacht wurde". Beide schildern eine unglaubliche Situation, die sie als Nachbarn beobachten: Eine Garagengemeinschaft wurde durch den Bau eines Zaunes direkt vor der Zufahrt zu ihrem Komplex ausgesperrt.

Im Gespräch mit der Volksstimme erklären einige der Garageneigentümer die verfahrene Situation, wollen aber nicht namentlich genannt werden. Der Zaunerbauer ist nicht zu erreichen und reagiert nicht auf Anfragen. Er hat sich im vergangenen Jahr ein Eigenheim hinter den Garagen gebaut und dafür nicht nur das Grundstück, sondern auch den Weg dorthin von der Zielitzer Straße aus gekauft.

Im Folgenden trat er in Verhandlungen mit der Garagengemeinschaft und unterbreitete ein Angebot, wie die Nutzung seines Weges geregelt werden soll. Offensichtlich zu Bedingungen, die die Garagenbesitzer nicht akzeptieren wollten. "Nicht erfüllbar" und "sittenwidrig" sollen sie gewesen sein. Von 25 Euro pro Garage pro Monat ist die Rede.

In der Vorwoche wurde dann kurzerhand der Zaun errichtet. Die Autos hätten sie aber vorher auf Verdacht herausgeholt, berichten die Garagenbesitzer. In der kommenden Woche wird der Streit nun verhandelt, wie ein Gerichtssprecher bestätigt. Per einstweiliger Verfügung soll der Zaunbau für unzulässig erklärt werden.

Für Ronni Krug, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist die wichtigste Frage, ob das Wegerecht der Garagennutzer bereits vor dem Verkauf im Grundbuch eingetragen war. Falls ja, würde dies nicht mit dem Erwerb erlöschen, erklärt er.

Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, haben die Garagenbesitzer aber die Möglichkeit, das Wegerecht für die Nutzung des Privatweges einzuklagen. "Wenn man ein Grundstück besitzt, muss man es auch nutzen können. Bei einer Garage würde diese ihren Sinn und Zweck verlieren, wenn man sie nicht mehr mit dem Auto erreichen kann", so Krug.

Andererseits wiege auch die Beeinträchtigung des Eigentums des Hausbesitzers schwer, weil dieses durch die Nutzung beeinträchtigt wird. "Die Waage könnte sich in beide Richtungen neigen", schätzt Ronni Krug ein, die konkreten Bedingungen des Einzelfalls wären entscheidend.

Für den Zaunbau musste das Bauordnungsamt nicht um Erlaubnis gebeten werden. "Bis zwei Meter Höhe ist ein Zaun verfahrensfrei und muss nicht genehmigt werden", erklärt Rathaussprecher Michael Reif.Weiterhin sei die Stadt auch nicht Verkäuferin gewesen.